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Öffentlichkeitsprinzip vs Amtsverschwiegenheit

Seit einiger Zeit werden in Österreich Diskussionen über eine mögliche Lockerung des Amtsgeheimnisses geführt. In diesem Zusammenhang wird oft das neue Hamburgische Transparenzgesetz1 als Vorbild genannt. Warum aber nicht den Sprung über die Ostsee zu den nordischen Ländern wagen, wo das sogenannte „Öffentlichkeitsprinzip“ seit dem 18. Jahrhundert gelebt wird? Dieser Artikel beschreibt das schwedische Öffentlichkeitsprinzip und könnte als Inspiration für die weitere Debatte in Österreich dienen.
Von Sofia Hjertonsson
02. Dezember 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2013, S. 40
Das Öffentlichkeitsprinzip In Schweden sind alle Dokumente der Verwaltung öffentlich und stehen den Bürgern zur Einsicht offen. Dieses durch die Verfassung geschützte Recht wird im „Öffentlichkeitsprinzip“2 zusammengefasst und nur in Ausnahmefällen durch Geheimhaltungsvorschriften eingeschränkt. Das Öffentlichkeitsprinzip ermöglicht dem einzelnen Bürger die Überwachung der öffentlichen Verwaltung. Der Umstand, dass jede Information allgemein zugänglich ist, soll einerseits einen Machtmissbrau...

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