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Nach 5 Jahren: Hamburgisches Transparenzgesetz mit positiver Bilanz

Eine Evaluation des 2012 in Kraft getretenen, gegen Korruption gerichteten „Hamburgischen Transparenzgesetzes“ fällt überwiegend positiv aus.
Von Redaktion
23. August 2017

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Transparenzgesetzes in Hamburg hat das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation einen Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes und des dazugehörigen Transparenzportals veröffentlicht.

Der Abschlussbericht (vgl. Kasten am Ende dieses Artikels) bewertet die Umsetzung überwiegend positiv: Das Gesetz werde sowohl von Bürgern als auch von der Verwaltung akzeptiert und habe das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt. Seit dem Start des Transparenzportals im Jahr 2014 seien 22,7 Millionen Zugriffe zu verzeichnen. Verbesserungspotenzial besteht laut den Gutachtern bei der Übersichtlichkeit des Portals und der Verständlichkeit des Gesetzestextes.

Das Hamburger Transparenzgesetz trat am 6. Oktober 2012 in Kraft. Es sieht eine proaktive Veröffentlichungspflicht der Behörden von wesentlichen Dokumenten wie Verträgen, Gutachten und Stellungnahmen vor. Zwei Jahre später ging ein öffentlich zugängliches, kostenloses Transparenzportal an den Start, über das Bürger entweder anonym nach Informationen recherchieren oder sie direkt bei den jeweiligen Behörden anfragen können.

Das Gesetz sah eine Evaluation nach vier Jahren Anwendung vor. Angestoßen wurde der Prozess durch eine Volksinitiative von Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie e.V. und Chaos Computer Club e.V.

TI Deutschland fordert anlässlich des publizierten Berichts eine Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und die Einführung von Transparenzgesetzen in ganz Deutschland, um den Anforderungen an ein modernes Verwaltungshandeln gerecht zu werden. Dazu gehört nach Ansicht von TI Deutschland auch die Ausweitung des Gesetzes auf überwiegend im Eigentum des Staates stehende Unternehmen und eine Gebührenfreiheit für Anfragen an Behörden. Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Schutz privater Interessen und dem Informationsinteresse im Einzelfall.

(Quelle: BMI)

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