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Europäische Integration: Ukraine verschärft Gesetze gegen Korruption

Das ukrainische Parlament hat mit zwei Gesetzesänderungen das Korruptionsstrafrecht verschärft. Damit sollen nicht zuletzt Anforderungen des Aktionsplans zur Liberalisierung der Visabestimmungen mit der EU erfüllt werden.
Von Redaktion
26. April 2013

Das ukrainische Parlament hat zwei Gesetzesänderungen verabschiedet, durch deren Umsetzung die Anforderungen des Aktionsplans zur Liberalisierung der Visabestimmungen mit der EU erfüllt werden sollen.

Durch die Gesetzesänderungen soll die nationale Gesetzgebung an die Standards des Strafrechtsübereinkommens über Korruption des Europarats angepasst werden.

Mit einem der beiden neuen Gesetze werden zwei Paragraphen gestrichen und der Ausdruck „Bestechung“ durch „Vorteilsgewährung“ ersetzt. Damit soll nicht mehr nur die Gewährung oder Annahme von Vorteilen strafrechtlich verfolgbar sein, sondern auch das Angebot oder die Zusage von Vorteilen.

Unter dem neuen Gesetz können nicht nur Beamte für das Angebot oder die Zusage eines Vorteils strafrechtlich verfolgt werden, sondern alle Mitarbeiter staatlicher Unternehmen, Institutionen oder Organisationen. Mit einem zweiten Gesetz werden Strafrecht und Strafprozessrecht der Ukraine an das Strafrechtsübereinkommen angepasst.

Das Europäische Parlament hat am 18. April 2013 einem Abkommen zwischen der Ukraine und der EU über die Vereinfachung der Visabestimmungen für die Bürger der Ukraine zugestimmt. Das Abkommen vereinfacht die Visumsanträge und erweitert den Kreis jener Ukrainer, die einen Anspruch auf das vereinfachte Verfahren für unbegrenzte Visa oder Visa für mehrere Einreisen erhalten.

Die EU wird die Einreisevorschriften allerdings nur dann weiter lockern, wenn die Ukraine Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und den Rechten von Homosexuellen vorweisen kann, wie ein Sprecher des EU-Parlaments sagte.

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