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Straßenverkehr: Obligatorische Sicherheitsfeatures ab 2022

Ab 2022 wird neue Sicherheitstechnik für europäische Fahrzeuge verbindlich vorgeschrieben, um Fahrgäste, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Darauf haben sich die EU-Organe geeinigt.
Von Redaktion
26. März 2019

Der praktische Einsatz solcher neuen Technik könne dazu beitragen, die Zahl der Unfälle mit Toten und Verletzten auf unseren Straßen zu senken, von denen 90 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, so die Europäische Kommission in einer Aussendung.

Im Mai 2018 hatte die Kommission vorgeschlagen, bestimmte Fahrzeugsicherheitsmaßnahmen obligatorisch zu machen, beispielsweise Systeme zur Verringerung gefährlicher toter Winkel bei Lkw und Bussen und Einrichtungen zur Warnung des Fahrers bei Müdigkeit oder Ablenkung.

Zu den neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmalen gehören (siehe vollständige Liste hier):

  1. Für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse: Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (z. B. Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“).

  2. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Spurhalteassistent, erweitertes Notbremsassistenzsystem (nur Pkw) und crashtesterprobte Sicherheitsgurte.

  3. Für Lkw und Busse: besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen.

Die Kommission schätzt, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum bis 2038 über 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. All dies werde zur Erreichung des langfristigen Ziels der EU beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null zu bringen („Vision Zero“).

Nächste Schritte

Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat noch förmlich gebilligt werden.

Die neuen Sicherheitsmerkmale werden ab 2022 verbindlich vorgeschrieben, mit Ausnahme der Direktsicht bei Lkw und Bussen und des erweiterten Kopfaufschlagsbereichs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die wegen der nötigen Konstruktionsänderungen erst später folgen werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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