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Staatliche Beihilfen: Brüssel will Risikofinanzierungen für KMU erleichtern

Kleine, innovative Unternehmen tun sich schwer, am Kapitalmarkt Geld aufzunehmen. Mit einer neuen Leitlinie will die EU-Kommission das ändern. Mitgliedstaaten sollen KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können.
Von Redaktion
16. Januar 2014

Bestimmte KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, insbesondere innovative und wachstumsorientierte KMU in ihren frühen Entwicklungsphasen, haben unabhängig von der Qualität ihres wirtschaftlichen Potenzials Schwierigkeiten, sich Finanzmittel zu beschaffen.

Staatliche Beihilfen können nach Ansicht der EU-Kommission dabei helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen. Dabei sollen bestehende Finanzierungsmöglichkeiten nicht ersetzt, sondern über gut konzipierte Finanzinstrumente und steuerliche Maßnahmen zusätzliche Mittel für neue Vorhaben gewonnen werden.

Die neuen Risikofinanzierungsleitlinien der EU sind Teil der Strategie der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts, die auf die Förderung des Wachstums im Binnenmarkt abzielt.

Dies soll durch wirksamere Beihilfemaßnahmen und eine Konzentration der Beihilfenkontrolle seitens der Kommission auf die Fälle mit den stärksten Auswirkungen auf den Wettbewerb erreicht werden. Die Leitlinien treten am 1. Juli 2014 in Kraft.

Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:

  • Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Beihilfen bis zu 15 Mio. Euro pro Unternehmen müssen nicht mehr vorher von der Kommission freigegeben werden. Bisher lag diese Grenze bei 1,5 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr.

  • Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln.

  • Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren soll sichergestellt werden, dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Die Mindestbeteiligung privater Investoren beträgt nun zwischen zehn und 60 Prozent je nach Alter und Risiken des Unternehmens.

(Quelle: EU-Kommission)

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