Schärfere Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping geplant
24. Juli 2014
Das Regierungsprogramm sieht unter anderem eine Überarbeitung der Bestimmungen zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping sowie eine Reduktion der Bürokratie vor.
Diese Ziele sollen mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben erreicht werden, das hauptsächlich folgende Maßnahmen umfasst:
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Ausweitung der Lohnkontrolle (etwa durch Erfassung sämtlicher Lohnbestandteile im Baugewerbe);
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Überarbeitung der Verwaltungsstrafbestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), u.a. Ausweitung der Tatbestände und Anhebung des Strafrahmens;
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Verbesserung des Instruments der Sicherheitsleistung (v.a. Ausweitung der Fälle, in denen eine Sicherheitsleistung vorgeschrieben werden kann);
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Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung zur Information des Arbeitnehmers über einen sein Arbeitsverhältnis betreffenden Strafbescheid;
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Festlegung besonderer Zeitpunkte, zu denen die Verjährungsfristen im Bereich der Unterentlohnung zu laufen beginnen;
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Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften;
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Reduktion der verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses von zweimal pro Jahr auf einmal pro Jahr;
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Klarstellung, dass die Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften vereinbar ist.
Hinweis:
Die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf (23. 7. 2014, 52/ME NR 25. GP) endet am 2. September 2014.
Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion
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