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Spähtechnologien: Europa soll Exporte stärker kontrollieren

Das EU-Parlament hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, in die EU-Exportkontrollen auch Instrumente zur digitalen Überwachung einzubeziehen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.
Von Redaktion
18. Januar 2018

Die EU aktualisiert derzeit ihre Vorschriften für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), um mit neuen Technologien Schritt zu halten und zu verhindern, dass autoritäre Regime ihre Bürger mit Hilfe europäischer Erzeugnisse ausspionieren.

Güter und Technologien, die für den Einsatz unter friedlichen zivilen Bedingungen bestimmt sind, aber auch für den Bau von Massenvernichtungswaffen oder bei Terroranschlägen verwendet werden können, unterliegen bereits der Ausfuhrkontrollregelung der EU.

Die geplanten neuen Vorschriften würden bestimmte Instrumente für die digitale Überwachung in die Liste der Gegenstände aufnehmen, deren Ausfuhr durch die nationalen Behörden genehmigt werden muss. Dazu gehören Geräte zum Abhören von Mobiltelefonen, zum Hacken von Computern, zur Umgehung von Passwörtern oder zur Identifizierung von Internetnutzern, da solche Güter mit doppeltem Verwendungszweck weit verbreitet sind, um Zivilisten, politische Oppositionelle und Aktivisten auf der ganzen Welt zu unterdrücken.

Die Abgeordneten wollen den Schutz der Menschenrechte stärken und ein System schaffen, welches ohne Verzögerungen mit neuen Technologien Schritt halten kann.

Zu ihren wichtigsten Vorschlägen gehören:

  • Besserer Schutz des Rechts auf Privatsphäre und der Versammlungsfreiheit sowie verstärkter Datenschutz durch die Aufnahme klarer Kriterien und Definitionen in das Gesetz.

  • Ausführer von Erzeugnissen, die nicht im neuen Gesetz aufgeführt sind, die aber für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten, müssen sicherstellen, dass ihre Waren nicht in die falschen Hände gelangen, indem sie sich an die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegte Sorgfaltspflicht halten.

  • Die EU-Kommission muss vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften ein Handbuch veröffentlichen, damit die EU-Unternehmen wissen, was erlaubt ist und was nicht.

  • Neue Risiken und Technologien müssen rasch in das Gesetz aufgenommen werden.

  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen unter den Mitgliedstaaten, z.B. durch die Einführung ähnlicher Sanktionen bei Nichteinhaltung sowie durch eine größere Transparenz bei den Entscheidungen der nationalen Behörden im Bereich der Exportkontrolle.

  • Verschlüsselungstechnologien sollten von der Liste der Erzeugnisse zur digitalen Überwachung gestrichen werden, da diese für die Selbstverteidigung von Menschenrechtsverteidigern unerlässlich sind.

Die neuen Vorschriften wurden mit 571 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen unterstützt. Die Abgeordneten haben nun die Verhandlungsposition des Parlaments festgelegt. Die Gespräche können beginnen, sobald sich die EU-Mitgliedstaaten auch auf eine eigene Verhandlungsposition geeinigt haben.

(Quelle: Europäisches Parlament)

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