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Sozialdumping: Brüssel strebt besseren Schutz entsandter Arbeitskräfte an

Da einige Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Entsendung von Arbeitskräften innerhalb Europas nicht korrekt anwenden, schlägt die EU-Kommission nun neue Bestimmungen vor, um Arbeitskräfte und Unternehmen für ihre Rechte und Pflichten zu sensibilisieren.
Von Redaktion
09. Dezember 2013

Unternehmen haben in der EU das Recht, Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzubieten und vorübergehend Arbeitskräfte zu entsenden, die diese Dienstleistungen erbringen (laut Art. 56 AEUV). Diese entsandten Arbeitskräfte üben ihre Beschäftigung für einen begrenzten Zeitraum auf dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates aus, der nicht jener Staat ist, in dem sie für gewöhnlich arbeiten.

Geschätzte 1,2 Millionen Arbeitskräfte werden jährlich entsandt. Am häufigsten genutzt wird die Möglichkeit in der Baubranche (25 Prozent), vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen; weitere Branchen sind der Dienstleistungssektor, Finanz- und Unternehmenssektoren, Verkehr und Kommunikation sowie Landwirtschaft.

Die 1999 in Kraft getretene Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG) enthält mehrere Schutzbestimmungen, die die sozialen Rechte entsandter Personen sichern und Sozialdumping verhindern sollen, wenn Unternehmen diese Dienstleistungsfreiheit nutzen.

Die Mitgliedstaaten wenden die Richtlinie in der Praxis allerdings nicht immer korrekt an, wie Erhebungen der EU ergeben haben.

Daher hat die Europäische Kommission nun beschlossen, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Umsetzung der Richtlinie von 1996 weiter erleichtern und die Zusammenarbeit und Koordinierung der Behörden der Mitgliedstaaten verbessern sollen.

Mit dieser sogenannten Durchsetzungsrichtlinie, die derzeit in den Ratsverhandlungen vorliegt, sollen insbesondere ehrgeizigere Standards gesetzt werden, um Arbeitskräfte und Unternehmen für ihre Rechte und Pflichten zu sensibilisieren.

In einem am 6. Dezember veröffentlichten Memo (s. Kasten) werden die Grundlagen und die Zielsetzungen der vorgeschlagenen Durchsetzungsrichtlinie erklärt.

Download Memo

(Quelle: EU-Kommission)

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