Regierungsvorlage für (noch) mehr Gehaltstransparenz bei Stelleninseraten
14. Mai 2013
Mit der Regierungsvorlage soll eine Reihe von Gesetzen novelliert werden: das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.
Damit wird unter anderem eine Richtlinie der EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umgesetzt. Das Schutzniveau bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend machen können. Neben dem Zugang zu selbständiger Tätigkeit sind nun auch alle von der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie erfassten Bereiche (etwa Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderer Art selbständiger Tätigkeit) umfasst.
Weitere Maßnahmen der Novelle sind die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein Mindestentgelt festgelegt ist. Derzeit sind knapp 60 Prozent der Stelleninserate gesetzeskonform formuliert, zum Zeitpunkt der nächsten Evaluierung soll dieser Wert 70 Prozent erreicht haben. Außerdem werden die Senate der Gleichbehandlungskommission durch die Reduktion der Vertreter der Sozialpartner und der Ministerien verkleinert und künftig aus jeweils sechs Mitgliedern bestehen. Angestrebt wird eine Verkürzung der Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission von derzeit rund 18 Monaten auf maximal ein Jahr.
Quelle: Parlamentskorrespondenz
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