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Regierungsparteien uneins bei Frauenquote in Aufsichtsräten

Der Plan der EU, eine Frauenquote für Führungspositionen in großen börsennotierten Unternehmen einzuführen, sorgte gestern im EU-Unterausschuss des Nationalrats für heftige Diskussionen.
Von Redaktion
13. März 2013

Sozialminister Rudolf Hundstorfer bezeichnete sich als Befürworter der Quotenregelung, weil er diese als einen Anstoß zur positiven Veränderung betrachtet. Er räumte aber gleichzeitig ein, dass die Bundesregierung dazu keine einheitliche Position vertritt.

Die Einführung der Quote würde in Österreich insgesamt rund 80 Unternehmen betreffen, wobei die Quotenregelung in den 55 staatsnahen Betrieben bereits eingeführt ist, informierte der Minister. Hundstorfer unterstrich, dass es zu keinerlei Bevorzugung von Frauen komme, denn Frauen müssten die gleichen Qualifikationen aufweisen wie die männlichen Bewerber, wenn sie in Spitzenpositionen berufen werden.

Darf man in Personalentscheidungen privater Unternehmen hineinregieren?

Auch in der Debatte wurden die unterschiedlichen Auffassungen zwischen SPÖ und ÖVP deutlich, wobei die SPÖ Abgeordneten vehement für die Einführung einer Quote eintraten, die Abgeordneten der ÖVP zwar Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils in Spitzenpositionen befürworteten, sich jedoch dagegen aussprachen, privaten Unternehmen Vorschriften zu machen.

Anreize, um die gläserne Decke für Frauen zu durchbrechen, seien durchaus begrüßenswert, sagte etwa Abgeordneter Werner Amon (V), der vorliegende Richtlinienentwurf geht ihm aber zu weit. Seine Klubkollegin Dorothea Schittenhelm (V) ließ ihrerseits mehr Sympathien für den EU-Vorschlag durchblicken und kritisierte vor allem in diesem Zusammenhang die Position der Wirtschaftskammer. Österreich habe in dieser Frage einen enormen Aufholbedarf, stellte Schittenhelm fest. Man könne aber in private Unternehmen nicht hineinregieren, formulierte sie und gab gleichzeitig zu bedenken, dass es der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft gut täte, wenn es mehr Frauen in Spitzenpositionen gäbe. Die Skandale der Vergangenheit seien meist von den Männern ausgegangen, erinnerte sie. Wenn man sich an dem Begriff Quotenregelung stoße, dann könne man ja auch von einer „gleichwertigen Verteilung von Spitzenpositionen unter Frauen und Männern sprechen“, regte sie an.

Im Gegensatz dazu unterstützte Abgeordnete Gisela Wurm (S) den Vorstoß der Kommission uneingeschränkt und wies auf das positive Beispiel Norwegens hin. Frauen die Chance auf einen gutbezahlten Arbeitsplatz zu geben, sei der beste Weg zur Armutsbekämpfung, sagte sie und bedauerte die negative Haltung von Justizministerin Beatrix Karl zu dem Vorschlag. Wenn es in Österreich so langsam wie bisher weiter gehe, brauche man noch 30 Jahre, um die Quote von 40 Prozent zu erreichen, rechnete sie vor.

Auch die Grünen befürworteten den Vorstoß der EU vollinhaltlich. Für Abgeordneten Johannes Hübner (F) bedeutet der Richtlinienentwurf ein Abweichen vom Kriterium der Sachentscheidung und Abgeordneter Gerhard Huber (B) bezeichnete den Vorschlag als einen „Unsinn“. Beide sahen darin eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips.

Frauenquote: Der Richtlinienentwurf

Viviane Reding einen Richtlinienentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Der Frauenanteil (bzw. der Anteil des „unterrepräsentierten Geschlechts#", wie es im Entwurf heißt) soll in den Aufsichtsräten aller börsennotierten Unternehmen bis 2020 auf 40 Prozent angehoben werden (derzeit 15 Prozent Frauenanteil). Für börsennotierte öffentliche Unternehmen ist Frist mit dem Jahr 2018 festgelegt.

  • Ausgenommen von der Regelung sind Kleine und Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro)

  • Es sollen Mindeststandards für transparente Auswahlverfahren definiert werden.

  • Bei gleicher Qualifikation wäre dem Kandidaten/der Kandidatin des unterrepräsentierten Geschlechts der Vorrang einzuräumen, wobei Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des EuGH möglich sein sollen. Die Qualifikationskriterien sind jedenfalls offenzulegen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es nicht gegen die Vorrangregel und Qualifikationsüberprüfung verstoßen hat.

(Quelle: Parlament)

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