D: Neuerungen bei der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
23. September 2013
Die deutsche Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat mit Wirkung zum 30. September 2013 Manfred Gentz zum neuen Vorsitzenden der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ernannt. Zugleich hat sie den derzeitigen Vorsitzenden, Klaus-Peter Müller, wunschgemäß aus der Kommission entlassen.
Voraussetzung für diese Neubesetzung war laut BMJ eine Neuregelung der Finanzierung und organisatorischen Unterstützung der Kommission. Am 17. September 2013 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Aktieninstituts beschlossen, diese Aufgaben zu übernehmen.
Mit Manfred Gentz wird ein langjähriges Kommissionsmitglied den Stab von Klaus-Peter Müller übernehmen. Gentz ist ehemaliges Vorstandsmitglied der DaimlerChrysler AG und ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse sowie Verwaltungsratsvorsitzender der Schweizer Zurich Financial Services.
Künftig werden außerdem Joachim Faber (Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Börse AG), Thomas Kremer (Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, Deutsche Telekom AG) und Michael Mertin, Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG, das Gremium verstärken.
Hintergrund
Die Bundesministerin der Justiz hat im September 2001 die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eingesetzt, die im Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet und seitdem fortentwickelt hat. Der Deutscher Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften fördern. Auch Gesellschaften ohne Kapitalmarktzugang wird die Beachtung des Kodex empfohlen.
(Quell: BMJ/ KP)
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