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EU-Bericht über Frauen in Führungspositionen: Gesetze am wirkungsvollsten

Die Europäische Kommission hat sich europaweit die Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen angeschaut. Vor allem dort, wo gesetzliche Bestimmungen die Besetzung von Spitzenpositionen regeln, wächst der Anteil weiblicher Führungskräfte am stärksten.
Von Redaktion
16. Oktober 2013

Die am Montag publizierte Untersuchung verfolgte über sechs Monate – zwischen Oktober 2012 und April 2013 – die Geschlechterverteilung in Vorständen europäischer Unternehmen. Demnach liegt der Frauenanteil EU-weit bei 16,6 Prozent. Dies ist gegenüber Oktober 2012 ein Anstieg von 0,9 Prozentpunkten bzw. auf das Jahr umgerechnet ein Anstieg von 1,7 Prozentpunkten (gegenüber 2,2 Prozentpunkten zwischen 2011 und 2012).

Am stärksten stieg der Frauenanteil in der Slowakei, in Ungarn und in Bulgarien. Für Rumänien, Litauen, Polen, Malta, Griechenland, Portugal und das Vereinigte Königreich wurde ein Rückgang des Frauenanteils in Leitungsorganen verzeichnet.

Verbindliche Vorschriften wirken

2010 hatte die Europäische Kommission eine Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorgelegt. Seitdem ist der Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten um 4,8 Prozentpunkte gestiegen. Dies ist ein durchschnittlicher Zuwachs von 1,9 Prozentpunkten pro Jahr und somit fast viermal so hoch wie der Zuwachs im Zeitraum 2003-2010 (0,5 Prozentpunkte pro Jahr).

2012 verabschiedete Brüssel einen Richtlinienvorschlag zur Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen (siehe Kasten). Über diesen stimmt das EU-Parlament im November ab. 

Auffallend ist laut Kommission, dass die deutlichsten Veränderungen seit 2010 hauptsächlich in Ländern zu beobachten sind, in denen verbindliche Rechtsvorschriften bestehen, z.B. in Frankreich (ein Anstieg von 14,4 Prozentpunkte auf 26,8 Prozent), in den Niederlanden (plus 8,7 Prozentpunkte auf 23,6 Prozent) und in Italien (plus 8,4 Prozentpunkte auf 12,9 Prozent).

Die vollständigen Daten der am Montag veröffentlichten Studie sind online verfügbar.

Hintergrund

Am 14. November 2012 verabschiedete die Kommission einen Richtlinienvorschlag, der die Zielvorgabe enthielt, dass das unterrepräsentierte Geschlecht in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab 2020 und in Aufsichtsräten börsennotierter öffentlicher Unternehmen ab 2018 bei mindestens 40 Prozent liegen sollte.

Die wichtigsten Elemente des Richtlinienvorschlags:

  • Wenn ein börsennotiertes Unternehmen in Europa nicht über einen Frauenanteil von 40 Prozent in seinem Aufsichtsrat (nicht geschäftsführende Direktoren) verfügt, wird es nach den neuen Vorschriften verpflichtet sein, ein neues Auswahlverfahren für die Aufsichtsratsmitglieder einzuführen, bei dem qualifizierte Kandidatinnen den Vorzug erhalten.

  • In den neuen Vorschriften wird die Qualifikation das ausschlaggebende Kriterium sein. Keine Frau wird zum Aufsichtsratsmitglied ernannt, nur weil sie eine Frau ist. Andererseits wird keiner Frau wegen ihres Geschlechts eine solche Position verweigert.

  • Die Richtlinie wird nur für die Aufsichtsorgane beziehungsweise für die Positionen nicht geschäftsführender Direktoren von börsennotierten Unternehmen gelten, weil diese einen großen wirtschaftlichen Einfluss und hohe Außenwirkung haben. Kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen.

  • Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene, abschreckende Sanktionen vorsehen.

  • Die Vorschriften sind zeitlich befristet. Sie treten im Jahr 2028 automatisch außer Kraft.

  • Als ergänzende Maßnahme ist zudem eine „Flexiquote“ vorgesehen, d. h. eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, bis 2020 (bis 2018 für öffentliche Unternehmen) im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für ein ausgewogeneres Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren festzulegen. Die Unternehmen müssen jährlich über ihre Fortschritte berichten.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

Autoren

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