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Europäisches Gesellschaftsrecht auf dem Prüfstand

Die Europäische Kommission unterzieht das europäische Gesellschaftsrecht einer Revision. Über ein Konsultationspapier im Netz können alle beteiligten Akteure bis zum 14. Mai 2012 Stellungnahmen abgeben.
Von Redaktion
21. Februar 2012

Das europäische Gesellschaftsrecht ist ein gemeinsames Regelwerk, das Anteilseignern, Gläubigern und anderen Akteuren, die von unternehmerischen Handlungen betroffen sein können, in der gesamten EU einen gleichwertigen Schutz bietet. Der zunehmende grenzübergreifende Handel und die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs bedingen neben Vorteilen auch "neue Anforderungen an den gesellschaftsrechtlichen Rahmen", wie es in einer Mitteilung der Kommission heißt. Aus Brüsseler Perspektive soll das Gesellschaftsrecht künftig nicht nur aus einer rein rechtlichen Perspektive betrachtet werden, sondern auch Aspekte der Corporate Governance und der sozialen Verantwortung einbeziehen.

Worum geht es bei dieser öffentlichen Konsultation?

Im Rahmen der Konsultation werden Beiträge sowohl zur allgemeinen Ausrichtung des europäischen Gesellschaftsrechts als auch zu möglichen konkreten künftigen Initiativen erbeten. Dabei werden folgende Fragen behandelt:

  • Ziele und Anwendungsbereich des europäischen Gesellschaftsrechts – Welche Hauptziele sollte das europäische Gesellschaftsrecht haben? Werden die derzeitigen Vorschriften neuen Herausforderungen gerecht? In welchen Bereichen besteht Anpassungsbedarf? Welche Beziehungen sollten zwischen Gesellschaftsrecht und Corporate Governance bestehen?

  • Kodifizierung des europäischen Gesellschaftsrechts – Sollten die vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, um den Rechtsrahmen zugänglicher und anwenderfreundlicher zu machen?

  • Die Zukunft der Unternehmensrechtsformen auf europäischer Ebene – Welche Vorteile und Nachteile haben europäische Unternehmensrechtsformen? Sollten bestehende Rechtsformen überprüft werden? Wären alternative Instrumente sinnvoll?

  • Grenzübergreifende Mobilität von Unternehmen – Was könnte getan werden, um die grenzübergreifende Verlegung eines Unternehmenssitzes zu erleichtern? Welche Vorschriften sollten gelten, wenn Unternehmen sich länderübergreifend in mehrere Einheiten aufspalten? Sollten die Regeln für internationale Unternehmenszusammenschlüsse überarbeitet werden?

  • Unternehmensgruppen (d.h. Unternehmen unter gemeinsamer Leitung oder Beherrschung) – Besteht Handlungsbedarf auf EU-Ebene?

  • Eigenkapitalregelung für europäische Unternehmen – Sollten die für das Eigenkapital geltenden rechtlichen Mindestanforderungen und die Vorschriften für die Kapitalerhaltung geändert und aktualisiert werden?

Die Konsultation läuft bis zum 14. Mai 2012. Nach Auswertung der eingegangenen Beiträge wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht. Anschließend können Folgemaßnahmen getroffen werden.

Das Konsultationspapier ist unter folgender Internet-Adresse abrufbar:

Stärkere Verknüpfung mit Corporate Governance

2011 führte die Kommission eine ähnliche öffentliche Konsultation zur Corporate Governance durch. Beide Politikbereiche sind nach Ansicht der Kommission eng miteinander verknüpft, da einige Bestimmungen über die Corporate Governance im Gesellschaftsrecht verankert sind und sich das Gesellschaftsrecht in weiten Teilen mit Fragen der Corporate Governance befasst. Im Interesse der Kohärenz werden mögliche Folgeinitiativen in diesen beiden Bereichen daher in der zweiten Jahreshälfte 2012 gemeinsam angekündigt.

(PM, kp)

Autoren

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Redaktion

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