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Reform der Parteienfinanzierung beschlossen

Bereits für den kommenden Nationalratswahlkampf gilt eine jährliche Spendenobergrenze pro Partei von 750.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze drohen höhere Strafen als bisher.
Von Redaktion
09. Juli 2019

Der Nationalrat hat am 3. Juli einige neue Regeln für die Parteienfinanzierung beschlossen. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte den Empfehlungen des Verfassungsausschusses und stimmte für das zwischen SPÖ, FPÖ und JETZT vereinbarte Gesetzespaket, wobei zuvor mittels Abänderungsantrag noch einige Präzisierungen vorgenommen und Ausnahmebestimmungen für geringfügige „Zuwendungen“ bei lokalen Sommer- und Grätzelfesten bzw. ähnlichen Veranstaltungen von Parteien bzw. parteinahen Organisationen geschaffen wurden.

Die Bestimmungen haben am 4. Juli auch den Bundesrat passiert und gelten somit bereits für den bevorstehenden Nationalratswahlkampf.

Kernpunkt der Novelle ist eine doppelte Obergrenze für Parteispenden. So dürfen Einzelpersonen und Unternehmen künftig maximal 7.500 Euro pro Jahr an eine Partei spenden. Gleichzeitig wird eine jährliche Spendenobergrenze pro Partei von 750.000 Euro festgelegt. Nur für neue Parteien, die noch keine Parteienförderung erhalten haben, werden etwas lockere Regelungen gelten. Spenden über 2.500 Euro müssen umgehend dem Rechnungshof gemeldet und veröffentlicht werden. Neu sind überdies höhere Strafen bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio. Euro, ein Monitoring der Wahlkampfausgaben durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat und ein Bonus von 3% bei der Klubförderung, sofern die Frauenquote einer Partei im Nationalrat bzw. im Bundesrat über 40% liegt.

Basis für die Novelle zum Parteiengesetz bildete ein Antrag der SPÖ, zu dem bereits im Verfassungsausschuss ein gesamtändernder SPÖ-FPÖ-JETZT-Abänderungsantrag eingebracht worden war, welcher im Plenum weiter adaptiert wurde. Die neuen Bestimmungen zur Klubförderung wurden in einen ursprünglich von der ÖVP eingebrachten Antrag eingebaut.

Kritik an den neuen Bestimmungen kommt von ÖVP und NEOS. Sie konnten sich mit diversen Änderungsvorschlägen aber nicht durchsetzen. Auch ein Abänderungsantrag der Liste JETZT sowie 13 eigenständige Initiativen von ÖVP, NEOS und JETZT fanden keine Mehrheit.

Einstimmig vom Plenum angenommen wurden ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ, NEOS und JETZT sowie drei Entschließungsanträge der ÖVP. Demnach ist das Verteidigungsministerium angehalten, einen unter Minister Mario Kunasek vergebenen Auftrag in der Höhe von 200.000 Euro an das Institut für Sicherheitspolitik (ISP), dessen Präsident FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank ist, zu überprüfen. Zudem sollen alle Vergabeverfahren des Infrastrukturministeriums der vergangenen fünf Jahre im Hoch- und Tiefbau bzw. mit einem Wert von mehr als 1 Mio. Euro unter die Lupe genommen werden, einschließlich Vergabeverfahren durch Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt. Auch die Anhebung von Aufsichtsratsvergütungen im Bereich dieser Unternehmen soll untersucht werden.

Das Familienministerium wiederum wird von den Abgeordneten um eine interne Prüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn am 1. Mai ersucht. SPÖ, NEOS und JETZT vermuten Verstöße gegen das Vergabegesetz und eine versteckte Parteienfinanzierung für die ÖVP durch die Hintertür.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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