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Parlaments-Datenbank macht EU-Vorhaben transparent

Auf der Website des Österreichischen Parlaments ist seit kurzem die neu gestaltete „EU-Datenbank“ abrufbar. Mit ihrer Hilfe können Bürger Gesetzesvorschläge aus der EU und deren Umsetzungsstand mitverfolgen.
Von Redaktion
02. Juli 2013

Die EU-Datenbank des Parlaments ist seit kurzem neu gestaltet (Link zur Datenbank im Kasten unten). Sie soll nicht nur Abgeordneten, sondern auch der Öffentlichkeit einen Überblick über aktuelle EU-(Gesetzes-)Vorhaben verschaffen. Unter anderem kann mit Hilfe der Datenbank eruiert werden, ob Richtlinien- und Verordnungsentwürfe der EU-Kommission bereits im Parlament behandelt wurden, wie der parlamentarische Verfahrensstand ist und ob es dazu eine Stellungnahme der Regierung gibt.

Täglich bis zu 250 neue Dokumente

Täglich werden in der Datenbank laut Parlamentsdirektion 200 bis 250 EU-Dokumente erfasst, insgesamt waren es bislang in dieser Gesetzgebungsperiode rund 120.000. Ein Großteil der Dokumente ist im Volltext einzusehen.

Für die Recherche in den Dokumenten stehen mehrere Filter zur Verfügung, die eine gezielte Suche ermöglichen sollen. So kann man nach Datum des Einlangens, nach Fristen für das Subsidiaritätskontrollverfahren, nach Sitzungsterminen von EU-Arbeitsgruppen, nach Themenbereichen und nach einer bestimmten Dokumentennummer suchen.

Entwicklung von EU-Gesetzesvorschlägen nachvollziehbar machen

Die EU-Datenbank ist so aufgebaut, dass auf der Übersichtsseite eines Dokuments alle mit diesem EU-Vorhaben im Zusammenhang stehenden Informationen zur Verfügung gestellt werden: Etwa, um welches Dokument es sich handelt, wann und von welcher Stelle es übermittelt wurde und welche Versionen es gibt.

Unter dem Reiter „Dokumente österreichischer Organe“ sind jene Dokumente enthalten, die auf das Hauptdokument Bezug nehmen und von österreichischen Stellen, etwa den Ministerien, erstellt wurden.

Der Reiter „Parlamentarische Behandlung“ spiegelt das parlamentarische Verfahren wider, sofern das Hauptdokument auf die Tagesordnung eines Ausschusses von Nationalrat und Bundesrat gesetzt wurde.

Die Entwicklung eines EU-Vorhabens soll auf diese Weise lückenlos nachvollziehbar werden. Gleichzeitig wird ein Überblick über die parlamentarische Behandlung gegeben. Als weiteres Service werden eine Querverlinkung zu anderen relevanten Dokumenten sowie Links zu Datenbanken der EU angeboten.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz/ KP)

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