Erträge aus Straftaten: Abkommen USA-Österreich
22. Februar 2011
In den letzten Jahren ist es zwischen Österreich und den USA mehrfach vorgekommen, dass Täter die Erträge aus ihren strafbaren Handlungen jeweils in den anderen Staat verschoben und dort angelegt haben. Durch intensive Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden konnte in beiden Staaten umfangreiches, aus strafbaren Handlungen stammendes Vermögen beschlagnahmt werden.Soweit dieses Vermögen nicht den Opfern der Straftaten zurückgegeben werden konnte, wurden in beiden Staaten Verfallsverfahren durchgeführt oder Verfallsentscheidungen des jeweils anderen Staates vollstreckt. Das so für verfallen erklärte Vermögen konnte aber mit dem anderen Staat mangels Rechtsgrundlage auch dann nicht geteilt werden, wenn der andere Staat wesentlich zur Beschlagnahme und zum Verfall des Vermögens beigetragen hatte.
Das mit 15. März 2011 in Kraft tretende Abkommen (BGBl III 2011/28) sieht keine Verpflichtung zur Aufteilung von Vermögensgegenständen vor. Es wird ein Rahmen zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen und zur Aufteilung von Vermögensgegenständen geschaffen, die dem Verfall, der Einziehung, der Abschöpfung, der Bereicherung oder der Vollstreckung einer vermögensrechtlichen Anordnung des anderen Vertragsstaats unterliegen, wenn diese Maßnahmen durch die Zusammenarbeit mit der anderen Vertragspartei ermöglicht wurden.
(LexisNexis Rechtsnews, red)
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