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Produktpiraterie: Zöllner können gefälschte Produkte sofort vernichten

Der Kampf gegen den Import von illegalen und gefährlichen Produkten in die EU soll künftig vereinfacht werden. Eine vom EU-Parlament beschlossene Verordnung erlaubt es Zöllnern nun, gefälschte Waren sofort zu zerstören.
Von Redaktion
13. Juni 2013

Piraterie und gefälschte Produkte kosteten europäische Firmen im Jahr 2011 115 Millionen Euro. Gefälschte Produkte stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar. Um europäische Märkte und Verbraucher zu schützen, versuchen die Zollbehörden in der EU, gefälschte Waren fernzuhalten. Am 11. Juni billigten die EU-Abgeordneten den Vorschlag des deutschen Abgeordneten Jürgen Creutzmann (ALDE), der bestehende Zollvorschriften besser umsetzen will.

Die neue Verordnung legt klare Regeln für die Vernichtung von illegalen und gefährlichen Produkten fest. Geltende Regeln zum Schutz geistigen Eigentums sind von der Verordnung nicht betroffen. Auch Waren im Besitz von Reisenden, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, bleiben ausgenommen.

"Zollbeamte können gefälschte Produkte beschlagnahmen oder vernichten, bevor sie in der EU verbreitet werden. Dank dieser Verordnung können sie ihren Job schneller und effektiver ausüben", sagte der deutsche Liberale Jürgen Creutzmann, der den Vorschlag im Europaparlament betreut.

Vernichtung der gefälschten Ware

Gefälschte Güter können in Zukunft ohne eine gerichtliche Verfügung zerstört werden. Voraussetzung ist, dass die Urheberrechtsinhaber einverstanden sind und die Importeure keine Einwände erheben.

Wer dabei ertappt wird, kleinere Mengen (weniger als zwei Kilogramm) gefälschter Waren mit der Post einzuführen, muss innerhalb von zehn Tagen der Vernichtung der Güter zustimmen und die anfallenden Kosten tragen.

Schutz von Generika

In dem Bericht äußert sich das EU-Parlament besorgt darüber, dass der legale Handel mit Generika mit Ländern außerhalb der EU durch das Gesetz behindert werden könnte. Aus diesem Grund werden Medikamente nur beschlagnahmt, wenn es ernstzunehmende Hinweise gibt, dass sie für den EU-Binnenmarkt bestimmt sind.

(Quelle: EU-Parlament)

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