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EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert ACTA scharf

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) befürchtet, dass ACTA-Maßnahmen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im digitalen Umfeld die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen könnten, wenn sie nicht angemessen umgesetzt werden.
Von Redaktion
25. April 2012

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat am gestrigen Dienstag eine Stellungnahme zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) abgegeben. Das Abkommen legt demnach nicht klar genug fest, welche Maßnahmen eingesetzt werden dürfen, um Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte im Internet zu verfolgen. Eine falsche Umsetzung der Maßnahmen könne daher inakzeptable Folgen für die Grundrechte haben. Viele der Maßnahmen könnten eine "breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern" nach sich ziehen und tief in die Privatsphäre von Individuen eindringen. Solche Maßnahmen seien auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

Der stellvertretende EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli sagte: "Eine richtige Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz muss gewährleistet sein. Es scheint, dass ACTA in dieser Hinsicht nicht völlig erfolgreich war."

In seiner Stellungnahme betonte der EDSB besonders folgende Punkte:

  • Maßnahmen, die eine unterschiedslose oder breit angelegte Überwachung des Verhaltens und/oder der Kommunikation von Internetnutzern in Bezug auf geringfügige, nicht profit-orientierte Verstöße im kleinen Rahmen erlauben, wären nicht verhältnismäßig und würden gegen Artikel 8 der EMRK, Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta und die Datenschutzrichtlinie verstoßen.

  • Viele Maßnahmen der freiwilligen Durchsetzungskooperation würden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch ISPs mit sich bringen, die über das nach EU-Recht erlaubte hinausgehen würde.

  • ACTA enthält keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.

ACTA

ACTA ist das Kürzel für "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" oder zu deutsch "Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie". Es soll die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten auf internationaler Ebene erleichtern, etwa in Bezug auf Güterfälschung, Piraterie, widerrechtlicher Nutzung von Schutzmarken und Urheberrechten. Europaweit hat das Abkommen eine Welle des Protests von Bürgern, Wissenschaftlern und Politikern ausgelöst, in einigen Mitgliedländern wurde der Ratifizierungsprozess gestoppt. 

Der EDSB hatte bereits im Februar 2010 eine Stellungnahme zu den ACTA-Verhandlungen abgegeben. Die vorliegende zweite Stellungnahme basiert auf einer Analyse des endgültigen Texts des Abkommens und zielt darauf ab, Leitlinien bezüglich der von ACTA aufgeworfenen Privatsphären- und Datenschutzfragen zu geben.
ACTA befindet sich im Moment in einem Zustimmungsverfahren im Europäischen Parlament.

(PM, kp)

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