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Magazin NEWS: Justizministerium will Redaktionsgeheimnis aushebeln

Durch eine Novellierung der Strafprozessordnung sollen Staatsanwälte laut NEWS künftig Zugriff auf vertrauliche Akten von Journalisten, Anwälten, Notaren, Steuerberatern, psychosozialen Dienstleistern und Ärzten erhalten, wenn diese als Beschuldigte geführt werden.
Von Redaktion
07. März 2012

Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe von einer geplanten Änderung der Strafprozessordnung, mit der das Redaktionsgeheimnis einfach ausgehebelt werden könne. Betroffen von der Novelle sollen außer Redaktionen auch Anwälte, Notare, Steuerberater, psychosoziale Dienste und Ärzte sein.

Wird eine Person aus einer dieser Berufsgruppen künftig als Beschuldigter deklariert, könne er der Sicherstellung von ihm vorliegenden Aufzeichnungen oder Daten nicht mehr widersprechen, so NEWS. Die Sicherheitsbehörden kämen damit in den Besitz des gesamten Akten- oder Datenbestandes einer Redaktion oder Anwaltskanzlei. Anstelle eines unabhängigen Richters solle künftig der Staatsanwalt selbst darüber entscheiden, welche Teile dieses Materials zum Akt genommen werden. Zur Sichtung dürfe der Staatsanwalt auch "Hilfskräfte", somit auch ermittelnde Polizeibeamte, einsetzen.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Rupert Wolff, hat gegenüber NEWS die Pläne vehement kritisiert.

(Quelle: News)

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