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Europa wehrt sich weiter gegen chinesische Solartechnik

Die Europäische Kommission hat heute die größte je durchgeführte Antisubventionsuntersuchung eingeleitet. Sie betrifft die Einfuhr von Solarpaneelen und deren Schlüsselkomponenten aus China. Den Untersuchungsantrag stellte EU Pro Sun, ein Verband europäischer Solar-Unternehmen.
Von Redaktion
08. November 2012

Am 6. September 2012 leitete Brüssel bereits eine Antidumpinguntersuchung über chinesische Solartechnik ein (Newsmeldung auf Compliance-Praxis.at). Auch damals ging der Antrag von ProSun, einem Zusammenschluss europäischer Solar-Unternehmen, aus, die mehr als ein Viertel der EU-Produktion repräsentieren. Am 26. September beantragte ProSun nun die Einleitung des Antisubventionsverfahrens. Stellt ein Wirtschaftszweig der Union einen solchen Antrag und legt Beweise dafür vor, dass eingeführte Waren subventioniert werden und den Wirtschaftszweig dadurch schädigen, ist die Kommission rechtlich verpflichtet, eine Untersuchung einzuleiten.

Der Antrag enthält laut Kommission hinreichende Belege dafür, dass die chinesische Regierung möglicherweise subventioniert, dass der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird und dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den beiden Punkten besteht.

Was geschieht als nächstes?

Die Europäische Kommission wird allen Parteien Fragebogen zusenden (z.B. der chinesischen Regierung, ausführenden Herstellern, Unionsherstellern, Einführern und Verbänden); damit will sie sachdienliche Auskünfte einholen, unter anderem über die angeblichen Subventionen, über die Ausfuhren, die Herstellung, den Absatz und die Einfuhren von Solarpaneelen und deren Schlüsselkomponenten. Die Angaben werden durch Kontrollbesuche vor Ort überprüft, bis 5. August 2013 muss die Kommission ihre vorläufigen Feststellungen bekanntgeben.

Anschließend sind drei Szenarien möglich:

  1. Es werden vorläufige Ausgleichszölle eingeführt (normalerweise für einen Zeitraum von vier Monaten),

  2. die Untersuchung wird ohne Einführung vorläufiger Zölle weitergeführt, oder

  3. die Untersuchung wird beendet.

Im Verlauf der gesamten Untersuchung haben alle Parteien das Recht, der Europäischen Kommission Stellungnahmen zu übermitteln. Bevor die EU die Einführung einer Handelsschutzmaßnahme beschließt, führt sie eine sogenannte „Prüfung des Unionsinteresses“ durch und prüft dabei, ob die Kosten etwaiger Maßnahmen für die EU-Wirtschaft höher wären als der Nutzen für die Antragsteller. Daraufhin kann die Europäische Kommission dem Rat vorschlagen, das Verfahren ohne Maßnahmen einzustellen oder endgültige Ausgleichszölle für fünf Jahre einzuführen.

Der Rat ist rechtlich verpflichtet, spätestens 13 Monate nach Beginn der Untersuchung über die Einführung endgültiger Maßnahmen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall müsste der Beschluss vor dem 5. Dezember 2013 gefasst werden. Üblicherweise nimmt das Verfahren seinen Lauf. Die Parteien haben allerdings rechtlich die Möglichkeit, Lösungen vorzuschlagen, sobald die EU-Kommission ihre ersten Feststellungen vorgelegt hat. Der Antragsteller hat zudem in jeder Phase des Verfahrens die Möglichkeit, seinen Antrag zurückzuziehen. In diesem Fall kann die Europäische Kommission die Einstellung des Verfahrens beschließen.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

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