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EU-Parlament verschärft Vorschriften für politische Parteien

Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Regeln für die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel für europäische politische Parteien und Stiftungen verabschiedet.
Von Redaktion
18. April 2018

Die Abgeordneten unterstützten einen Vorschlag der EU-Kommission, der vorschreibt, dass nur nationale Parteien eine europäische Partei gründen können, nicht Einzelpersonen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Mitglieder einer nationalen Partei mehr als eine europäische Partei gründen, um den Zugang zu öffentlichen Mitteln zu erweitern, ohne ihren Parteien eine angemessene europäische Dimension zu verleihen.

Außerdem soll das Parlament in die Lage versetzt werden, zu Unrecht gezahlte Beträge leichter zurückfordern zu können. Einzelpersonen, die für Verstöße verantwortlich sind, wären zur Rückzahlung von zu Unrecht ausgegebenen Geldern verpflichtet.

Auch die Europäische Staatsanwaltschaft, die ihre Arbeit noch nicht offiziell aufgenommen hat, wird aufgerufen, künftig gegen mutmaßliche Straftaten vorzugehen.

Sollte eine europäische Partei und ihre angeschlossene Stiftung die notwendigen Anforderungen für eine Förderung nicht erfüllen oder bei der Registrierung falsche Angaben machen, muss die unabhängige Behörde für europäische politische Parteien sie aus dem Register löschen, so die Abgeordneten.

Mehr Transparenz und gerechtere Verteilung der Finanzmittel

Das Europäische Parlament verlangt auch, dass die nationalen Parteien das politische Programm und das Logo der jeweiligen europäischen politischen Partei auf ihren Websites als Voraussetzung für den Zugang zu Fördermitteln veröffentlichen. Sie müssen dies mindestens 12 Monate vor dem Stichtag für die Stellung von Anträgen tun.

Nach der neuen Regelung sollen künftig nur noch 10% statt bisher 15% gleichmäßig auf alle Parteien verteilt werden. 90% sollen im Verhältnis zum Ergebnis bei den Europawahlen verteilt werden.

Die nächsten Schritte

Der Rat wird die neue Verordnung voraussichtlich am 26. April billigen. Nach Inkrafttreten der Änderungen haben die bestehenden europäischen politischen Parteien zwei Monate Zeit, um nachzuweisen, dass sie die Registrierungskriterien noch erfüllen. Andernfalls werden die Partei und die ihr angeschlossene Stiftung aus dem Register gelöscht. Das Parlament will die neuen Regeln noch vor Ende Juni dieses Jahres in Kraft sehen, wenn die Aufforderung zur Einreichung der Anträge für die Finanzierung im Jahr 2019 (Europawahljahr) veröffentlicht werden soll.

(Quelle: EU-Parlament)

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