Preisbindungsverbot im Lebensmittelhandel: Konsultation
26. Januar 2017
In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen verhängt.
Ziel des nun veröffentlichten Hinweispapiers ist es, Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots im stationären Lebensmitteleinzelhandel zu erläutern. Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe, die oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen können.
Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten. Die Europäische Kommission hat Vertikalleitlinien veröffentlicht, die Ausführungen zur Auslegung des Preisbindungsverbots im europäischen Recht enthalten. Das Hinweispapier soll die Leitlinien speziell in Hinblick auf im stationären Lebensmitteleinzelhandel gebräuchliche Praktiken ergänzen.
Interessierte Kreise werden gebeten, eine Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 10. März 2017 unter der folgenden Email einzureichen: Konsultation-Preisbindung-LEH@bundeskartellamt.bund.de.
Den Entwurf des Papiers „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zum Download.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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