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Missbräuchliches Verhalten bringt SodaStream Bußgeld ein

Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen SodaStream ein Bußgeld in Höhe von 225.000 Euro wegen missbräuchlichen Verhaltens verhängt.
Von Redaktion
26. Januar 2015

SodaStream (vormals Soda Club) nimmt auf dem Markt sogenannter Besprudelungsgeräte eine beherrschende Position ein. Das Bundeskartellamt verlangt daher, dass auch anderen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Kohlesäurezylinder der verkauften Geräte von SodaStream zu befüllen. Eine entsprechend lautende Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes stamme aus dem Jahre 2006, wie die Behörde in einer Aussendung betont. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Entscheidung 2008.

Danach veränderte SodaStream demnach zwar sein Vertriebskonzept; mit Hilfe von Warn- und Sicherheitshinweisen sowie Gewährleistungsausschlüssen erweckte das Unternehmen aber gegenüber Kunden und Geschäftspartnern weiterhin den Eindruck, exklusiv zur Befüllung der Zylinder berechtigt zu sein.

So wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass leere Zylinder an Sodastream selbst oder autorisierte Händler zurückgegeben werden sollten. Ein Hinweis lautete, dass ein unbefugtes Befüllen gesetzeswidrig sein könnte.

Daher leitete das Bundeskartellamt erneut ein Verfahren gegen das Unternehmen ein.

Im Rahmen des Verfahrens verpflichtete sich das Unternehmen in einer verbindlichen Zusage, die vom Amt beanstandeten Texte zu korrigieren. Darüber hinaus wird es auf den Kohlesäurezylindern für die nächsten drei Jahre eine Banderole anbringen, die hervorhebt, dass die Gaszylinder auch von anderen Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften befüllt werden dürfen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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