Öffentliche Beschaffung: UNODC gibt Leitfaden zur Korruptionsvermeidung heraus
05. November 2013
Das „United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNODC) hat einen Leitfaden im Zusammenhang mit „Antikorruption bei öffentlichen Auftragsvergaben und der Verwaltung öffentlicher Finanzen“ herausgegeben (Guidebook on anti-corruption in public procurement and the management of public finances). Hauptautor dieses Leitfadens ist Johannes S. Schnitzer von der Kanzlei Schnitzer Law in Wien, der bei der Erstellung mit der George Washington University kooperierte.
Das „Guidebook“ (s. Kasten) listet insbesondere Musterbeispiele dafür auf, wie Artikel 9 der „United Nations Convention against Corruption“ (UNCAC) eingehalten werden kann. Die UNCAC ist der erste und einzige weltweite, völkerrechtlich verbindliche Vertrag zur Korruptionsbekämpfung und damit das international wichtigste Antikorruptionsinstrument mit bereits mehr als 160 Vertragsstaaten.
Gemäß Artikel 9 dieser UN-Konvention haben Vertragsstaaten Systeme für das öffentliche Beschaffungswesen einzurichten, die auf Transparenz, Wettbewerb und objektiven Entscheidungskriterien beruhen.
Der Leitfaden gliedert sich in vier zentrale Teile:
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Erstens werden die Anforderungen von Artikel 9, Absatz 1 der UNCAC an öffentliche Beschaffungsvorgänge erläutert.
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Zweitens werden Hochrisikobereiche in der Auftragsvergabe und Schlüsselelement für eine erfolgreiche Beschaffung skizziert.
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Der dritte Teil befasst sich mit den öffentlichen Finanzen und Dokumentationserfordernissen, die sich aus Absatz 2 und 3 des Artikels 9 UNCAC ergeben.
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Schließlich folgen mehrere Musterbeispiele für erfolgreiche Beschaffungsvorgänge öffentlicher Verwaltungen. So nennen die Autoren etwa die 500 Mio. Euro schwere Renovierung des Parlamentsgebäudes in Wien als "Good Practice": Hier wurde bei den Auftragsvergaben an die ausführenden Auftragnehmen höchste Transparenz angestrebt. In einem sogenannten „Integritätspakt“ verpflichteten sich alle teilnehmenden Firmen, strengen Ethik-Standards zu genügen.
Der Ratgeber soll nach dem Willen der Autoren Regierungen, internationalen Organisationen, privaten Unternehmen und der Zivilgesellschaft als Nachschlagewerk dienen, wie Misswirtschaft im öffentlichen Beschaffungswesen zurückgedrängt werden kann.
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