Brasilien: Neues Gesetz gegen Bestechung tritt bald in Kraft
16. August 2013
Die neuen Antikorruptionsbestimmungen treten Anfang 2014 in Kraft. Sie gelten für Unternehmen, Stiftungen, Verbände und ausländische Firmen mit Büro, Filiale oder Konzerngesellschaft in Brasilien. Bislang konnten nur natürliche Personen wegen Bestechung belangt werden. Unter dem neuen Gesetz wird die rechtliche Haftung auf Gesellschaften ausgeweitet. Organisationen haben künftig für Verstöße von Vorstand, Management, Mitarbeitern oder externen Dritten, die in ihrem Namen handeln, als Ganze einzustehen.
Strafen bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes
Dabei ist es für die Bußgeld-Bemessung unerheblich, in welchem Umfang unerlaubte Verträge abgeschlossen wurden. Das heißt, Strafen können jedenfalls bis zu 20 Prozent des letztjährigen Bruttoumsatzes des betreffenden Unternehmens ausmachen. Lässt sich der Umsatz nicht ermitteln, ist die Strafe mit 60 Millionen Reais, also rund 20 Mio. Euro, gedeckelt.
Das Gesetz würdigt bei der Strafbemessung explizit auch strafmildernde bzw. -verschärfende Faktoren. So bewerten die Behörden auf der Sollseite die Schwere der Zuwiderhandlung, die erlangten Vorteile und den durch das Delikt verursachten Schaden. Außer mit Geldbußen können Korruptionsvergehen auch mit der Auflösung der Firma geahndet werden. Als Teil des Gesetzes wird weiter eine Datenbank mit verurteilten Unternehmen angelegt, die in der Folge von der Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen sind.
Compliance-System kann Strafe senken
Auch strafmildernde Faktoren werden laut dem Rechtsanwalt Carlos Ayres von der Kanzlei Trench, Ross und Watanabe anerkannt. Ayres zufolge können Firmen, die ein wirksames Compliance-Programm mit Antikorruptionstrainings für eigene Mitarbeiter und externe Dritte implementiert haben, auf eine bessere Behandlung durch die Behörden hoffen. Die Kriterien dafür, was ein funktionierendes Programm ausmacht und welche Straferleichterungen dafür angeboten werden, sollen in einem nachfolgenden, eigenen Gesetz geregelt werden.
Die Sanktionen sollen dann reduziert werden, wenn das ertappte Unternehmen bei der Untersuchung mithilft oder pro-aktiv Verstöße offenlegt und selbst aufarbeitet. Diese Art „Kronzeugenregelung“ erlaubt es den Behörden, Strafen um bis zu zwei Drittel zu senken und auf weitere Sanktionen zu verzichten.
Brasiliens Präsidentin Dilma Rousseff sprach sich gegen eine Vorschrift aus, der zufolge Unternehmen als weiteren mildernden Umstand hätten geltend machen können, wenn ein Beamter von sich aus aktiv Gelder verlangt hätte.
Die Gesetzwerdung der neuen Bestimmungen nahm einige Zeit in Anspruch. Bereits 2007 hatte die OECD Brasilien nahegelegt, endlich effektiv gegen die Korruption im Lande vorzugehen.
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