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OGH zur Ablehnung des Überweisungsauftrags bei fehlender Kontodeckung

Eine Bank darf einen Überweisungsauftrag ablehnen, wenn die erforderliche Kontodeckung fehlt und mit dem Kontoinhaber kein Überziehungsrahmen vereinbart wurde.
Von Redaktion
28. Mai 2015

Nach dem Zahlungsdienstegesetz (§ 39 Abs 1 Z 1 ZaDiG) darf der Zahlungsdienstleister die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrags ablehnen, wenn nicht alle im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt auch der Fall fehlender Kontodeckung oder nicht ausreichender Kreditierungsvereinbarung.

Hat die überweisende GmbH (Zahlerin) ein Girokonto ohne Überziehungsmöglichkeit und weist dieses nicht die erforderliche Deckung auf, handelt die Bank (Zahlungsdienstleisterin) daher nicht rechtswidrig, wenn sie mangels Erfüllung dieser vereinbarten Bedingung (keine Kontoüberziehung) die Durchführung des Überweisungsauftrags ablehnt.

Schon aus diesem Grund besteht kein Schadenersatzanspruch eines Dritten als Vertragspartner der GmbH gegen die Bank, wenn diese den von der GmbH erteilten Überweisungsauftrag mangels Kontodeckung nicht durchgeführt hat und infolge Insolvenz der GmbH die Einbringlichkeit der Forderung nicht mehr zu erwarten ist.

Weblink

Volltext des Urteils – OGH 12. 3. 2015, 7 Ob 28/15s

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion/ KP)

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