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Notmaßnahmen für den „No-deal“-Brexit

Damit Bürger und Unternehmen möglichst wenig unter einem „harten“ Brexit leiden müssen, hat das Parlament am Mittwoch Sondermaßnahmen für verschiedene Bereiche gebilligt.
Von Redaktion
14. März 2019

Es geht um Notfallregelungen in den Bereichen Reise, Luft- und Straßenverkehr, Erasmus, soziale Sicherheit und Fischerei.

Diese Maßnahmen hat die EU-Kommission auf Ersuchen des Parlaments und des Rates vorgeschlagen, um die Auswirkungen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen abzumildern.

Zu diesen Regelungen gehören rechtliche Garantien für derzeitige Erasmus-Studenten und -Lehrer im oder aus dem Vereinigten Königreich, um ihre laufenden Stipendien im Ausland abzuschließen, die weitere Finanzierung von EU-Programmen zum Aufbau konfessions- und grenzübergreifender Beziehungen in Irland und Nordirland sowie Bestimmungen zur Aufrechterhaltung grundlegender Dienste im Luft-, Reisebus- und Güterkraftverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Zudem sollen Fischereifahrzeuge der EU und des Vereinigten Königreichs vorübergehend weiterhin in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs fischen dürfen.

Notfallmaßnahmen bringen nicht die Vorteile einer Mitgliedschaft oder einer Übergangszeit. Sie sind zeitlich befristet, von beschränkter Tragweite und werden einseitig von der EU erlassen, unter der Bedingung, dass das Vereinigte Königreich ähnliche Maßnahmen ergreift (Gegenseitigkeit).

Zu den Gesetzgebungsmaßnahmen, die am Mittwoch mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gebilligt wurden, gehören unter anderem:

  • Fortsetzung der Programme für die territoriale Zusammenarbeit PEACE IV (Irland-Vereinigtes Königreich) und Vereinigtes Königreich-Irland (Irland-Nordirland-Schottland),

  • Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten,

  • Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit,

  • Übergangsregelungen zur Gewährleistung der Fortsetzung von Verkehrsdienstleistungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, sodass britische Reisebus- und Güterkraftverkehrsdienste weiter operieren können, solange das Vereinigte Königreich EU-Dienstleistern gleichwertigen Zugang gewährt,

  • Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr,

  • Erteilung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland,

  • Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2009, über EU-Rechtsvorschriften für den Seeverkehr (Dienstleistungen für die Überprüfung von Schiffen),

  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 über die Neuausrichtung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zur Gewährleistung neuer Seeverbindungen zwischen Irland und anderen EU-Ländern und zur Kontinuität der Infrastrukturfinanzierung und

  • Fangerlaubnis für EU-Fischereifahrzeuge in britischen Gewässern und Fangtätigkeiten britischer Fischereifahrzeuge in EU-Gewässern.

(Quelle: EU-Parlament)

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Redaktion

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