OGH: Fragwürdige Wertsicherungsklausel
03. November 2011
Sachverhalt
Der klagende Arzt schloss im August 2008 für seine Wohn- und Ordinationsräume einen Wärmelieferungsvertrag mit dem beklagten Versorgungsunternehmen ab. Der Vertrag, der auf einem Musterformular des Versorgungsunternehmens basiert, enthält ua unter der Überschrift “Wertsicherung“ eine Wertsicherungsklausel, in der die im Jänner 2006 verlautbarte VPI-Zahl als Ausgangsbasis genannt wird. Aufgrund des mehr als zwei Jahre vor Vertragsabschluss liegenden Berechnungsstichtags kam es bereits im Februar 2009 (Ende des ersten Abrechnungszeitraums) zu einer indexbedingten Preiserhöhung um 13,66 %.
Entscheidung
Im vorliegenden Verfahren begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, eine Wertsicherung mit einer vor Vertragsabschluss liegenden Ausgangsbasis durchzuführen. Abweichend vom Erstgericht gab das Berufungsgericht der Klage statt. Der nachteilige Berechnungsstichtag stelle eine ungewöhnliche und überraschende Klausel iSd § 864a ABGB dar, weshalb die Wertsicherungsvereinbarung unwirksam sei. Der OGH wies die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der beklagten Partei mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
(LexisNexis Redaktion)
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