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OGH: Fragwürdige Wertsicherungsklausel

Eine Wertsicherungsklausel, die aufgrund des weit vor Vertragsabschluss liegenden Berechnungsstichtags schon nach wenigen Monaten Vertragslaufzeit zu einer deutlichen Entgelterhöhung führt, ist ungewöhnlich iSd § 864a ABGB.
Von Redaktion
03. November 2011

Sachverhalt

Der klagende Arzt schloss im August 2008 für seine Wohn- und Ordinationsräume einen Wärmelieferungsvertrag mit dem beklagten Versorgungsunternehmen ab. Der Vertrag, der auf einem Musterformular des Versorgungsunternehmens basiert, enthält ua unter der Überschrift “Wertsicherung“ eine Wertsicherungsklausel, in der die im Jänner 2006 verlautbarte VPI-Zahl als Ausgangsbasis genannt wird. Aufgrund des mehr als zwei Jahre vor Vertragsabschluss liegenden Berechnungsstichtags kam es bereits im Februar 2009 (Ende des ersten Abrechnungszeitraums) zu einer indexbedingten Preiserhöhung um 13,66 %.

Entscheidung

Im vorliegenden Verfahren begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, eine Wertsicherung mit einer vor Vertragsabschluss liegenden Ausgangsbasis durchzuführen. Abweichend vom Erstgericht gab das Berufungsgericht der Klage statt. Der nachteilige Berechnungsstichtag stelle eine ungewöhnliche und überraschende Klausel iSd § 864a ABGB dar, weshalb die Wertsicherungsvereinbarung unwirksam sei. Der OGH wies die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der beklagten Partei mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

(LexisNexis Redaktion)

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