Neuer Corporate Governance Kodex in Kraft
02. Januar 2012
„Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen“ hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance die nun in Kraft getretenen Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen.
Schwerpunkte dieser Kodexrevision sind die Weiterentwicklung der Diversitätsregel sowie neue Regeln zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
Mehr Diversität
Die 2009 eingeführte Empfehlung zur Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten wird zu einer „Comply or Explain-Regel“ hinaufgestuft und sowohl für den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats als auch für die Hauptversammlung vorgesehen.
Verbesserte Kommunikation
Für eine Intensivierung der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ist letzterer zusätzlich zu den im Gesetz vorgesehenen Fällen zu einer weiteren Prüfungsausschusssitzung einzuladen. Dabei soll es auch Gelegenheit geben, dass ein Austausch zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstandes stattfinden kann.
Antikorruption & Unvereinbarkeiten
Weitere Änderungen betreffen die Bekämpfung von Korruption und die Beschränkung des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsratsvorsitz. Schon bisher durfte der Vorstandsvorsitzende eines Konzerns nicht Aufsichtsratschef werden. Künftig gilt auch für einfache Vorstandsmitglieder eine sogenannte „Cooling-off“-Periode von zwei Jahren.
Außerdem muss der Vorstand dem Aufsichtsrat ab 2012 mindestens ein Mal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption berichten.
(PA, red)
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