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Neue EU-Leitlinien zur Berechnung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche

Durch Kartelle verursachte Schäden sind nicht leicht zu berechnen. Dies gilt für unmittelbare Abnehmer, aber noch mehr für mittelbare. Nun hat die Europäische Kommission Leitlinien zur „Schätzung des Teils des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags“ veröffentlicht. Der nicht rechtsverbindliche Leitfaden soll Gerichten als Anhaltspunkt zur Schadensberechnung dienen. Ob das Papier wirklich zielführend ist, bleibt abzuwarten.
Von Mag. Julia Lörincz , Sophie Weber LL.B.
02. Dezember 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2019, S. 4
Die Zahl der kartellrechtlichen Schadenersatzklagen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Nicht zuletzt geht dies auch auf die im Jahr 2014 erlassene EU-Schadenersatzrichtlinie1 zurück. Der Weg zum tatsächlichen Zuspruch von Schadenersatz war jedoch bisher steinig und lang. Grund dafür ist vor allem die komplexe Ermittlung der Schadenshöhe, die die nationalen Gerichte immer wieder vor Herausforderungen stellt. Schon die Berechnung der Höhe des Kartellschadens bei den unmittelbaren Ab...

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