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Die Neuerungen im kartellrechtlichen Sanktionen-Regime

Die Novellierung des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes durch das KaWeRÄG 2012 bringt wichtige Neuerungen bei den kartellrechtlichen Sanktionsbestimmungen. So erhält die Bundeswettbewerbsbehörde mehr Befugnisse – die BWB darf künftig eigenständig Strafen verhängen. Darüber hinaus bringt die Novelle einige wichtige Änderungen im kartellgerichtlichen Geldbußenverfahren und führt kartellrechtsspezifische Schadenersatzbestimmungen ein. Der Beitrag stellt alle wichtigen Neuerungen überblicksartig vor.
Von Mag. Andreas Traugott LL.M.
01. März 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2013, S. 32
Die vom Gesetzgeber im Rahmen des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 („KaWeRÄG 2012“)1 beschlossenen Änderungen des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes beinhalten eine Reihe von wichtigen Neuerungen bei den kartellrechtlichen Sanktionsbestimmungen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere die neugeschaffene Kompetenz der Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“), die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Unterlagen mit Bescheid anzuordnen sowie Verstöße gegen die Ausk...

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