Kronzeugen in Kartellverfahren: Erleichterter Aktenzugang für private Schadenersatzkläger?
Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Anfang dieses Jahres bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit hat, von der Verfolgung von Straftaten gegenüber Beschuldigten zurückzutreten, die mit der Behörde weitreichend kooperieren. Eines der „Vorbilder“ dieser strafrechtlichen „großen Kronzeugenregel“ war das im Kartellrecht bereits seit längerem bestehende und gesetzlich determinierte Kronzeugenprogramm, das einen wesen...
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