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Kartellrecht: EU-Richtlinie soll Schadensersatzklagen erleichtern

Der EU-Ministerrat hat gestern eine Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verabschiedet. Sie soll es Geschädigten erleichtern, gegen Kartellanten vorzugehen.
Von Redaktion
11. November 2014

Die Richtlinie soll dazu beitragen, dass Bürger und Unternehmen Schadensersatz verlangen können, wenn sie Opfer einer Zuwiderhandlung gegen das EU-Kartellrecht sind. Wegen verfahrensrechtlicher Hindernisse auf nationaler Ebene und Rechtsunsicherheit gelingt es bislang nur wenigen Geschädigten, erfolgreich gegen Kartellanten zu klagen. Zudem sind die nationalen Vorschriften in Europa sehr unterschiedlich, sodass die Chancen auf Schadensersatz in hohem Maße davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat der Geschädigte wohnt.

Die neue Richtlinie soll hier Verbesserungen bringen, insbesondere die folgenden:

  • Wenn Opfer Schadensersatz verlangen, können die nationalen Gerichte die Offenlegung von Beweismitteln durch Unternehmen anordnen. Dabei stellen sie die Verhältnismäßigkeit dieser Anordnungen sicher und sorgen für einen gebührenden Schutz vertraulicher Angaben.

  • Die endgültige Feststellung einer Zuwiderhandlung durch eine nationale Wettbewerbsbehörde stellt vor den Gerichten des betreffenden Mitgliedstaats einen Beweis für das Vorliegen dieser Zuwiderhandlung dar.

  • Nachdem die entsprechende Entscheidung der Wettbewerbsbehörde rechtskräftig geworden ist, haben die Opfer mindestens ein Jahr lang Zeit, um ihre Schadensersatzforderung geltend zu machen.

  • Hat ein Verstoß eine Preiserhöhung nach sich gezogen und wurde diese in der Vertriebskette „weitergegeben“, steht dem Letztgeschädigten in der Kette Schadensersatz zu.

  • Eine einvernehmliche Streitbeilegung (Vergleichsverfahren) zwischen Opfer und zuwiderhandelndem Unternehmen wird erleichtert, indem das Zusammenwirken mit Gerichtsverfahren klargestellt wird. Streitigkeiten können so rascher und kostengünstiger beigelegt werden.

Die Richtlinie enthält außerdem Vorkehrungen, die gewährleisten sollen, dass die Erleichterung von Schadensersatzklagen nicht den Anreiz für Unternehmen verringert, mit den Wettbewerbsbehörden im Rahmen eines Kronzeugenprogramms zusammenzuarbeiten.

Die Richtlinie wird voraussichtlich auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments Ende November verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

(Quelle: EU-Kommission / KP)

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