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BWB veröffentlicht „Standpunkt zu Settlements“

Kartellverfahren enden sehr oft in einem Vergleich mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Nun hat die Behörde ihre Positionen zu diesen „Settlements“ präzisiert.
Von Redaktion
23. September 2014

Unternehmen können sich mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Zuge von Kartellverfahren auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sogenanntes „Settlement“, verständigen.

Settlements sind ein gesetzlich vorgesehenes Mittel, um Kartellverstöße schneller zu beenden. Es handelt sich dabei um einen Beschluss des Kartellgerichts, der auf Grundlage eines durch die BWB ermittelten und vom Unternehmen nicht bestrittenen Vergehens getroffen wird. In der Regel sind Settlements mit einer Geldbuße für die am Kartell beteiligten Unternehmen verbunden.

Nun hat die BWB einen „Standpunkt für Settlements“ veröffentlicht. Das - knapp gehaltene - Papier soll der Behörde zufolge „Rechtssicherheit und Transparenz“ schaffen.

Gemeinsam mit der Praxis erarbeitet

Der gemeinsam mit Vertretern aus der Praxis erarbeitete „Standpunkt für Settlements“ legt die Position der BWB für die folgenden Aspekte eines Settlements dar:

  • Voraussetzungen,

  • Ausschlussgründe,

  • Inhalt einer Settlement-Erklärung,

  • Umfang der Abschläge von den beantragten Geldbußen.

Zusammen mit der Veröffentlichung des Papiers weist die BWB in einer Presseaussendung auf die Vorteile von Vergleichen in Kartellverfahren hin: „Durch ein Settlement können zeit- und kostenintensive Kartellverfahren vermieden, rasch Rechtssicherheit geschaffen und kartellrechtskonformes Verhalten sichergestellt werden.“

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(Quelle: BWB)

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