Merger: Beschleunigung durch Verpflichtungszusagen
27. Juni 2011
Am 20. Mai 2011 meldeten bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Sulzer AG und die Cardo Flow Solutions Business einen Zusammenschluss an. Weil der Zusammenschluss – nicht zuletzt aufgrund der hohen Marktanteile – wettbewerbliche Bedenken ausgelöst hatte, unterzog die Bundeswettbewerbsbehörde einen betroffenen Teilmarkt einer tiefergehenden Prüfung.
Schlussendlich gab die Bundeswettbewerbsbehörde den Zusammenschluss noch in Phase 1 frei, weil sich die Anmelder zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 17 Abs 2 KartG bereiterklärt hatten.
„Vernünftige Alternative“
Die Bundeswettbewerbsbehörde weist in einer Aussendung darauf hin, dass Verpflichtungserklärungen nach § 17 Abs 2 KartG eine vernünftige Alternative zu oftmals aufwendigen Phase 2 Verfahren sein können. So sich die beteiligten Unternehmer zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen bereit erklären, könnte nicht selten die Stellung eines Prüfungsantrages unterbleiben.
Weiter weist die BWB darauf hin, dass „die Durchführung des Zusammenschlusses anders als mit den Auflagen und Beschränkungen, zu deren Einhaltung sich die beteiligten Unternehmen gegenüber den Amtsparteien verpflichtet haben, um die Unterlassung oder Zurückziehung eines Prüfungsantrages zu erreichen, (…) ebenfalls als verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses (gilt).“
(PA BWB, red)
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