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Neu: Bis zu 6 Monate Haft für die Verbreitung von Gammelfleisch

Wer Fleisch in Verkehr bringt, das nicht vorschriftsmäßig untersucht wurde, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Die maximale Geldstrafe im Wiederholungsfall wird künftig 100.000 statt 40.000 Euro betragen.
Von Redaktion
01. Juli 2013

Angesichts schwerer Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht von Lebensmitteln in der EU legte die Regierung einen Gesetzesentwurf vor, der das Inverkehrbringen von nicht vorschriftsmäßig untersuchtem Fleisch unter Freiheitsstrafe stellt.

Diese Neuerung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz hat der Gesundheitsausschuss am Donnerstag einstimmig beschlossen.

Die schon bisher geltende Geldstrafe wird laut Regierungsvorlage von 20.000 auf 50.000 Euro und im Wiederholungsfall von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Für vorsätzliche Delikte werden Mindeststrafen eingeführt.
Auf Antrag der ÖVP-Abgeordneten Anna Höllerer traf der Ausschuss eine Feststellung hinsichtlich einer Bagatellregelung.

Anträge des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (Grüne) für ein Gütesiegelgesetz zur Kennzeichnung von Waren hinsichtlich Herkunft, Regionalität, Tierschutz und Gentechnikfreiheit sowie eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Eier enthalten wurden auf Antrag der Abgeordneten Anna Höllerer vertagt. Höllerer berichtete, dass in der EU eine neue Kennzeichnungsverordnung für Fleisch, Milch und Eier vorbereitet werde und in Österreich die AMA mit dem Gastro-Gütezeichen auf einem guten Weg sei.

Gesundheitsminister Alois Stöger hielt es für wichtig, unmissverständlich und mit Einsatz des Strafrechts klarzustellen, dass es in Österreich kein Kavaliersdelikt sei, Konsumenten zu täuschen. Er bedauerte einmal mehr, dass er für sein „Gütezeichengesetz“ keine parlamentarische Mehrheit bekommen habe. Der Minister plädierte für diese Maßnahme, die kritischen Konsumenten die Chance geben könnte, den Markt zugunsten der vielen heimischen Betriebe zu beeinflussen, die auf Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel setzen.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz/ KP)

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