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Kopftuchverbot in Arztpraxis hatte Nachspiel

Deutscher Hausarzt wegen Kopftuchverbots in seinen Praxisräumen verwarnt.
Von Redaktion
25. November 2010

Anfang September sorgten die „Spielregeln“ eines Hausarztes aus Wächtersbach in Deutschland für einen Eklat. Der Arzt weigerte sich, Großfamilien zu behandeln und verlangte Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die Begründung: Die Behandlung muslimischer Patientinnen und Patienten schaffe ihm Probleme.

Vertragsärzte und -ärztinnen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind jedoch verpflichtet, alle Personen unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religion zu behandeln. Der Vorstand des Hausärzteverbandes Hessen, Hansjoachim Stürmer, bewertet das Verhalten des Arztes als „extrem unglücklich“ und vermutet, dass ein gesamtpolitisches Problem falsch aufgegriffen worden sei.

Milder Verweis

"Ich sehe heute deutlicher, dass ich mit den Formulierungen über das Ziel hinausgeschossen bin und Menschen verletzt habe", schreibt der Mediziner in einem Brief, der nun in seinen Praxisräumen aushängt. "Das habe ich so nicht beabsichtigt. Dass Menschen einen anderen Glauben haben, war und ist mir niemals ein Hindernis gewesen, sie zu behandeln."

Der Disziplinarausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beurteilte die öffentliche Entschuldigung des Arztes und dessen Kontaktaufnahme mit dem türkisch-islamischen Kulturverein als positiv. Der Mediziner machte auch glaubhaft, dass er niemals ernsthaft vorhatte, muslimische Patientinnen und Patienten nicht zu behandeln.

Als Konsequenz für sein Verhalten erhielt der Arzt einen Verweis, der ins Arztregister eingetragen wird und dort fünf Jahre bestehen bleibt. Dies sei die zweitmildeste Form der Strafe, die der Disziplinarausschuss verhängen könne, sagte eine Sprecherin der KV. Die möglichen Sanktionen reichen von einer Verwarnung über eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu einem Ruhen oder einem Entzug der Zulassung.

Mag. Manuela Taschlmar

Autoren

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