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Rechnungshof kritisiert mangelhafte Compliance bei Sozialversicherern

Der Rechnungshof übt in einem Bericht scharfe Kritik am Compliance-Management, der Leistungsgewährung im Kur- und Rehabilitationswesen sowie der Beschaffung und Personalwirtschaft bei der AUVA, der BVA und der PVA.
Von Redaktion
25. Juni 2017

Der Rechnungshof (RH) führte im Jahr 2015 eine Gebarungsüberprüfung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durch. Der entsprechende Bericht wurde letzten Donnerstag im Rechnungshofausschuss des Nationalrats vorgestellt.

Mangelhafte Compliance im Vergabe- und Personalbereich

Die Prüfer des RH entdeckten zahlreiche Mängel in Compliance und Planung von Rehabilitationen bei den geprüften Kur- und Rehabilitationsträgern im Prüfzeitraum 2012 bis 2014.

Demnach fehlte in den Einrichtungen ein systematisches Compliance-Management mit Rücksichtnahme auf die besonderen finanziellen und organisatorischen Risikofaktoren.

Weiters wertete der RH die Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Bediensteten als nicht sachgerecht. Er empfahl hier eine klare Regelung zu strategischen Managementaufgaben, wie etwa Beschaffungsziele, Controlling und Richtlinien zum Vorgehen in Personalprozessen zu schaffen.

Außerdem sei die Entscheidung operativer Fragen geeigneten Kontrollvorgängen zu unterwerfen, so der Bericht, zum Beispiel der Zuständigkeit der Innenrevision. Mängel ortete der Rechnungshof weiters im IT-Bereich sowie bei der Genehmigung und Planung von Kur- und Rehabilitationsverfahren.

120 Schlussempfehlungen

Mit den 120 Empfehlungen des Berichts will der RH zur Professionalisierung in der Selbstverwaltung beitragen, ohne an selbiger Zweifel zu äußern, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.

Der RH hatte die Auftragsprüfung aufgrund aktueller Ereignisse ausgeweitet, so Kraker. Diese umfassten neben dem Beschaffungswesen die Frage, wie ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Selbstverwaltung aussehen könnte, den Personalbereich und die Leistungsgewährung.

Ein Kritikpunkt sei auch, dass die Innenrevision keinen Zugang zur Vollversammlung habe, sondern nur direkt an den Generaldirektor berichtet. Dieser Empfehlung würden internationale Standards zugrunde liegen. Außerdem gebe es das Spannungsfeld Büro und Vorstand, so die Rechnungshofpräsidentin, letzterer treffe auch operative Entscheidungen.

Bei Bedarf würde sich der RH in Bezug auf die Handlungsempfehlungen auch als Berater zur Verfügung stellen, schloss die Rechnungshofpräsidentin.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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