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Eigenes Gesetz soll Kontrolle von Bioprodukten neu regeln

Die Kontrolle von biologischen Lebensmitteln sowie von Produkten mit geschützten Herkunftsangaben und von traditionellen Spezialitäten wird künftig in einem eigenen Gesetz geregelt. Die Regierungsvorlage sieht einen erhöhten Strafrahmen für Kennzeichnungsverstöße vor.
Von Redaktion
02. Oktober 2015

Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats stimmte am 1. Oktober 2015 einem entsprechenden Entwurf von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zu.

Das nun beschlossene EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) gibt den rechtlichen Rahmen für die amtliche Kontrolle von biologischen Lebensmitteln sowie von Produkten mit geschützten Ursprungs- und Herkunftsangaben (g.U., g.g.A.) und von traditionellen Spirituosenspezialitäten wie z.B. steirisches Kürbiskernöl, Tiroler Speck oder Inländerrum vor.

Dabei wird grundsätzlich am derzeitigen Kontrollsystem festgehalten, ein neuer Kontrollausschuss im Gesundheitsministerium soll die Arbeit der Behörden und der Kontrollstellen künftig aber besser koordinieren und für einen verbesserten Informationsaustausch sorgen. Außerdem wird im Gesundheitsressort ein Beirat für die biologische Produktion, im Landwirtschaftsressort ein Beirat für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingerichtet.

Um den Schutz von Verbrauchern vor Täuschung zu erhöhen, ist überdies eine Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Verlängerung der derzeit geltenden allgemeinen einjährigen Frist zur Verfolgung schwerwiegender Kennzeichnungsverstöße auf zwei Jahre vorgesehen. Künftig sind Geldstrafen bis zu 50.000 Euro (im Wiederholungsfall 100.000 Euro) möglich.

Dem Kontrollausschuss wurde die Aufgabe übertragen, Maßnahmenkataloge mit Handlungsanleitungen für die Kontrollstellen und die Landesbehörden im Falle von Verstößen gegen die EU-Verordnungen zu erarbeiten. Leichte Verstöße wie fehlende Unterlagen können künftig von den Kontrollstellen selbst sanktioniert werden, bei schweren Verstößen soll eine Meldung an die Landesbehörden zwingend sein.

Kritiker des Gesetzes befürchten einen erhöhten Verwaltungsaufwand im Bereich der Bio-Kontrolle und sprachen sich dafür aus, "überschießende Elemente" im Gesetz nochmals zu durchforsten.

Die Regierungsparteien sagten zu, Abänderungsvorschläge bis zum Plenum des Nationalrats noch zu prüfen.

(Quelle: Parlamentspresse)

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