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Gefordert: Verbindliche Sorgfaltspflichten für Textilproduzenten

Abgeordnete des EU-Parlaments fordern verbindliche Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen, die ihre Produktion in Drittstaaten outsourcen. Unternehmen müssten dann dafür sorgen, dass in ihren gesamten Lieferketten internationale Standards zu Menschenrechten eingehalten werden.
Von Redaktion
30. März 2017

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist stark globalisiert und von großem Wettbewerb geprägt. Der weltweite Bekleidungshandel ist schätzungsweise 2,86 Billionen Euro wert und in ihm sind über 75 Millionen Menschen beschäftigt. Nach Angaben der Welthandelsorganisation (WTO) beträgt der Anteil Asiens an den weltweiten Bekleidungs- und Textilexporten 58,4 Prozent. Dort ist die Produktion besonders günstig. Über 70 Prozent der Textil- und Bekleidungsimporte der EU kommen aus Asien.

Das ständige Streben nach niedrigeren Preisen und kürzeren Lieferzeiten könne jedoch zu gefährlichen und harten Bedingungen für die Textilarbeiter führen, so die EU-Parlamentarier. Die Katastrophe von Rana Plaza im April 2013 hat die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Arbeitsbedingungen in der Branche gelenkt. Ein Gebäude mit Textilfabriken in Bangladesch, in dem mehrere bekannte Markenfirmen Kleidung nähen ließen, stürzte ein. Dabei kamen mehr als 1.100 Menschen ums Leben und 2.500 wurden verletzt. In der Folge sind verschiedene Initiativen für verantwortungsvolle Lieferketten und zur besseren Sorgfaltspflicht entstanden – viele davon auf nationaler Ebene oder freiwilliger Basis.

Nun fordert der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments Regeln, um sicherzustellen, dass Kleidung und Textilien nicht auf Kosten der Sicherheit, der Menschenrechte, der Gesundheit und der Würde der Textilarbeiter produziert werden.

Freiwilliges Engagement reicht EU-Parlament nicht

In einem Initiativbericht, den der Entwicklungsausschuss am 21.3.2017 angenommen hat, rufen die Abgeordneten die EU-Kommission dazu auf, verbindliche Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen, die ihre Produktion in Drittstaaten outsourcen, vorzuschlagen. Dies bedeutet, dass die Unternehmen prüfen müssten, dass in ihren gesamten Lieferketten die Leitlinien der OECD sowie internationale Standards hinsichtlich der Menschenrechte und sozialen Rechte eingehalten werden.

Die Berichterstatterin Lola Sánchez Caldentey aus Spanien plädiert für einen rechtsverbindlichen Rahmen mit klaren Vorgaben für die Branche: „Wenn wir es dem freiwilligen Engagement der Unternehmen überlassen, dann wird es niemals zu einer echten Verpflichtung zur Einhaltung der Menschen-, Arbeits- und sozialen Rechte der Arbeitskräfte kommen.“

Die Abgeordneten schlagen noch weitere Maßnahmen vor, darunter zum Beispiel spezielle Kennzeichnungslabels für nachhaltig produzierte Kleidung. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 26.4.2017 über den Bericht abstimmen.

(Quelle: EU-Parlament)

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