MwSt-Pflichten bei grenzüberschreitender Tätigkeit: Zentrale Anlaufstelle geplant
16. Januar 2012
Geschäftstätigkeiten in mehr als einem Mitgliedstaat machen oft den Umgang mit mehreren Steuerverwaltungen in verschiedenen Sprachen erforderlich. Brüssel plant daher eine zentrale Anlaufstelle für Steuerangelegenheiten im grenzüberschreitenden Handel in der EU.
Als erstes soll diese in den Bereichen E-Commerce sowie Rundfunk- und Telekomdienste Anwendung finden und ab dem 1. Jänner 2015 tätig werden. Die derzeit existierende Anlaufstelle ist auf Anbieter elektronischer Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern beschränkt. Langfristig soll die zentrale Anlaufstelle dann schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen ausgedehnt werden, einschließlich Warenlieferungen.
Der zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta erklärte dazu: „Die Komplexität des aktuellen EU-Mehrwertsteuersystems behindert Geschäfte im Binnenmarkt. Die zentrale Anlaufstelle wird die grenzüberschreitende Expansion europäischer Start-up-Unternehmen erheblich erleichtern. Und dies wird wiederum Wachstum und Beschäftigung schaffen.“
Der am 13. Jänner 2012 eingebrachte Vorschlag der Kommission zur Einrichtung dieser zentralen Anlaufstelle bezieht sich auf Aspekte wie den Umfang der Regelung, Berichtspflichten, MwSt-Erklärungen, Währung, Zahlungen, Aufzeichnungen usw., für die gemeinsame Vorschriften nötig sind.
Die Anlaufstelle soll Unternehmen in die Lage versetzen, die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu erklären und zu entrichten, in dem sie niedergelassen sind, und nicht dort, wo ihr Kunde sich befindet.
(PA EU-Kommission, red)
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