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EU prüft steuerliche Behandlung von Nike in den Niederlanden

Die Europäische Kommission prüft, ob Steuervorbescheide, die Nike von den Niederlanden erteilt wurden, dem Unternehmen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft. Das wäre ein Verstoß gegen EU-Beihilfevorschriften.
Von Redaktion
14. Januar 2019

Die förmliche Prüfung der Kommission betrifft die steuerliche Behandlung in den Niederlanden von zwei Unternehmen der Nike-Gruppe, nämlich Nike European Operations Netherlands BV und Converse Netherlands BV, die beide ihren Sitz in den Niederlanden haben.

Nike European Operations Netherlands BV und Converse Netherlands BV verfügen über Lizenzen zur Nutzung von Rechten geistigen Eigentums in Bezug auf Nike- bzw. Converse-Produkte in der EMEA-Region. Gegen Zahlung einer steuerlich absetzbaren Lizenzgebühr erwarben die beiden Unternehmen diese Lizenzen von zwei Gesellschaften der Nike-Gruppe, bei denen es sich gegenwärtig um niederländische Gesellschaften handelt, die steuerliche Transparenz genießen (d. h. die in den Niederlanden nicht steuerpflichtig sind).

Von 2006 bis 2015 haben die niederländischen Steuerbehörden fünf Steuervorbescheide erlassen, von denen zwei noch immer in Kraft sind, und damit eine Methode zur Berechnung der von Nike European Operations Netherlands und Converse Netherlands für die Nutzung des geistigen Eigentums zu zahlenden Lizenzgebühren gebilligt.

Infolge dieser Vorbescheide werden die Verkaufserlöse von Nike European Operations Netherlands BV und Converse Netherlands BV in den Niederlanden nur im geringen Umfang besteuert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass die mit den Vorbescheiden gebilligten Lizenzgebühren nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Sie scheinen höher zu sein als Gebühren, die zu Marktbedingungen von unabhängigen Unternehmen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbart worden wären.

Eine vorläufige Analyse der Tätigkeiten der Unternehmen ergab Folgendes:

  • Nike European Operations Netherlands BV und Converse Netherlands BV beschäftigen mehr als 1.000 Mitarbeiter und sind in der Entwicklung, Verwaltung und Nutzung geistigen Eigentums tätig. So betreibt Nike European Operations Netherlands BV in der EMEA-Region aktiv Werbung für Nike-Produkte und trägt selbst die Kosten für die damit verbundenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten.

  • Die Empfänger der Lizenzgebühren hingegen sind Einheiten der Nike-Gruppe, die keine Mitarbeiter beschäftigen und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Die Untersuchung der Kommission wird sich auf die Frage konzentrieren, ob die niederländischen Steuervorbescheide, mit denen diese Lizenzgebühren genehmigt wurden, die Steuerbemessungsgrundlagen von Nike European Operations Netherlands BV und Converse Netherlands BV in den Niederlanden ab 2006 womöglich ungerechtfertigterweise verringert haben. Damit könnten die Niederlande der Nike-Gruppe einen selektiven Vorteil verschafft haben, indem sie ihr gestatten, weniger Steuern zu zahlen als andere Einzelunternehmen oder Unternehmensgruppen, deren Transaktionen marktüblich besteuert werden. Sollte sich dies bestätigen, so würde dies eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen.

Mit der Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens wird den Niederlanden und anderen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Das Steuerschema im Überblick

Nike Converse Niederlande, © Grafik: EU-Kommission
Nike Converse Niederlande

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