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Monopolstellung: Strafe von 6 Mio. Euro gegen ARA

Die EU-Kommission hat gegen die Altstoff Recycling Austria (ARA) eine Geldbuße in Höhe von 6 Mio. EUR wegen Behinderung des Wettbewerbs auf dem österreichischen Markt für Abfallbewirtschaftung verhängt.
Von Redaktion
21. September 2016

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 6 Mio. Euro gegen das Unternehmen Altstoff Recycling Austria (ARA) verhängt, da ARA in den Jahren 2008 bis 2012 Wettbewerber am Zugang zum österreichischen Markt für die Entsorgung von Verpackungsabfällen aus Haushalten gehindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Aufgrund der Zusammenarbeit von ARA mit der Kommission wurde die Geldbuße um 30 Prozent herabgesetzt.

Nach österreichischem Recht sind die Hersteller verpflichtet, bei der Nutzung ihrer Produkte entstehenden Verpackungsabfall zurückzunehmen. Sie können aber spezialisierte Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr mit Sammlung und Recycling dieser Abfälle beauftragen. ARA ist mindestens seit 2008, dem Beginn der Zuwiderhandlung, das führende Entsorgungsunternehmen für Haushalts- und gewerbliche Verpackungsabfälle in Österreich.

Die Kommission hat festgestellt, dass die landesweite Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen, welche teils von ARA kontrolliert wird und teils ARA gehört, keine Errichtung von Doppelstrukturen zulässt. Wettbewerber, die in den Markt eintreten oder auf dem Markt expandieren wollten, waren darauf angewiesen, dass ihnen Zugang zu der bestehenden Infrastruktur gewährt wurde.

Die Untersuchung ergab ferner, dass ARA zwischen März 2008 und April 2012 den Zugang zu dieser Infrastruktur verweigerte, sodass Wettbewerber von diesem Markt ausgeschlossen wurden und der Wettbewerb beseitigt wurde. Ein solches Verhalten verstößt gegen EU-Recht, das die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.

Neben der Feststellung der Zuwiderhandlung und der Verhängung einer Geldbuße hat die Kommission eine strukturelle Abhilfemaßnahme vorgesehen, mit der die Abschottung des österreichischen Marktes für Verpackungsabfälle aus Haushalten beendet werden soll. Die strukturelle Abhilfemaßnahme war von der ARA vorgeschlagen worden, die mit der Kommission zusammengearbeitet hat.

Nachdem die Kommission ihre einschlägige Untersuchung eingeleitet hatte, wurde im Oktober 2013 in Österreich ein neues Abfallgesetz erlassen, woraufhin ARA dazu überging, Zugang zu seiner Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen zu gewähren. Seither sind mehrere Wettbewerber in den Markt eingetreten.

Zusammenarbeit der ARA mit der Kommission

ARA hat seine Zuwiderhandlung zugegeben, in Zusammenarbeit mit der Kommission dafür gesorgt, dass der Beschluss von administrativen Effizienzgewinnen profitieren konnte und eine strukturelle Abhilfemaßnahme vorgeschlagen. Konkret hat ARA angeboten, seinen Teil der Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen zu veräußern. Dadurch wird das Unternehmen künftig nicht mehr in der Lage sein, Wettbewerber vom Zugang zu dieser Infrastruktur auszuschließen. Zudem ist somit sichergestellt, dass sich eine derartige Zuwiderhandlung nicht wiederholen kann.

Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße hat die Kommission der Tatsache, dass ARA umfassend kooperiert hat, Rechnung getragen und die Geldbuße um 30 Prozent herabgesetzt.

(Quelle: EU-Kommission)

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