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368 Mio. Euro Kartellbuße für Kfz-Sicherheitsausrüster

Die Europäische Kommission hat für einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Geldbußen in Höhe von insgesamt über 368 Mio. Euro gegen Autoliv und TRW verhängt. Takata als Kronzeuge wurde die Geldbuße erlassen.
Von Redaktion
05. März 2019

Die drei Hersteller, die Gegenstand dieses Beschlusses waren, tauschten vertrauliche Geschäftsinformationen aus und koordinierten ihr Marktverhalten für die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern an die Konzernunternehmen von Volkswagen und BMW. Die Bildung und Durchführung des Kartells wurde von den Zulieferern durch Zusammenkünfte hauptsächlich in ihren Geschäftsräumen, aber auch in Restaurants und Hotels sowie durch Telefonate und E-Mail-Austausch bewerkstelligt.

Das Kartell dürfte sich erheblich auf die europäischen Verbraucher ausgewirkt haben, da rund 30 Prozent aller in Europa verkauften Autos aus Werken von Volkswagen oder BMW stammen.

Geldbußen

Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen waren insbesondere der Umsatz der Kartellbeteiligten mit den betreffenden Produkten im EWR, die Schwere der Zuwiderhandlung, die geografische Reichweite des Kartells und seine Dauer.

Nach der Kronzeugenregelung wurde Takata die Geldbuße (die ansonsten insgesamt ca. 195 Mio. EUR betragen hätte) vollständig erlassen. Autoliv und TRW wurden die Geldbußen ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Untersuchung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ermäßigte die Kommission die verhängten Geldbußen nach ihrer Mitteilung über Vergleichsverfahren aus dem Jahr 2008 um 10 %, da die Unternehmen ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen.

Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen für die beiden Märkte "Verkauf von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern" an den Volkswagen-Konzern (1) sowie an BMW (2) verhängt:

 Markt

Anbieter (Konzern)

Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung

Ermäßigung nach der Vergleichsmitteilung

Geldbuße (EUR)

1

Takata

TRW

Autoliv

100 %

50 %

30 %

10 %

10 %

10 %

0

158.824.000

121.211.000

2

Takata

TRW

Autoliv

100 %

50 %

30 %

10 %

10 %

10 %

0

30.067.000

58.175.000

Hintergrund

Der jetzige Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie.Die Kommission hat Autoliv und Takata bereits wegen der Teilnahme an Kartellen in Bezug auf Insassensicherheitssysteme für japanische Automobilhersteller und TRW in Bezug auf den Vertrieb von hydraulischen Bremssystemen (HBS) an Daimler und BMW belangt.

Ferner hat sie bereits Geldbußen verhängt gegen Anbieter von Wälzlagern, Kabelbäumen‚ von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, Standheizungen, Generatoren und Anlassern, Klimaanlagen und Motorkühlsystemen, Beleuchtungssystemen‚ sowie Bremssystemen und Zündkerzen. Der Gesamtbetrag der Geldbußen der Kommission für Kartelle in diesem Bereich beläuft sich mittlerweile auf 2,15 Mrd. Euro.

Kartell Kfz-Ersatzteile, © LexisNexis
Kartell Kfz-Ersatzteile

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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Darüber hinaus ermäßigte die Kommission die verhängten Geldbußen nach ihrer Mitteilung über Vergleichsverfahren aus dem Jahr 2008 um 10 %, da die Unternehmen ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen. </p> \n<p> Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen für die beiden Märkte \"Verkauf von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern\" an den Volkswagen-Konzern (1) sowie an BMW (2) verhängt: </p> \n<p> \n <div class=\"table-responsive\"> \n <table class=\"table\"> \n <tbody> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"35\" scope=\"row\"> <p> <b> Markt </b> </p></th> \n <td> <p> <b>Anbieter (Konzern)</b> </p></td> \n <td> <p> <b>Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung</b> </p></td> \n <td> <p> <b>Ermäßigung nach der Vergleichsmitteilung</b> </p></td> \n <td> <p> <b>Geldbuße (EUR)</b> </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"35\" scope=\"row\"> <p> 1 </p></th> \n <td> <p> Takata </p> <p> TRW </p> <p> Autoliv </p></td> \n <td> <p> 100 % </p> <p> 50 % </p> <p> 30 % </p></td> \n <td> <p> 10 % </p> <p> 10 % </p> <p> 10 % </p></td> \n <td> <p> 0 </p> <p> 158.824.000 </p> <p> 121.211.000 </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"35\" scope=\"row\"> <p> 2 </p></th> \n <td> <p> Takata </p> <p> TRW </p> <p> Autoliv </p></td> \n <td> <p> 100 % </p> <p> 50 % </p> <p> 30 % </p></td> \n <td> <p> 10 % </p> <p> 10 % </p> <p> 10 % </p></td> \n <td> <p> 0 </p> <p> 30.067.000 </p> <p> 58.175.000 </p></td> \n </tr> \n </tbody> \n </table> \n </div> </p> \n<p><b>Hintergrund</b></p> \n<p> Der jetzige Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie.Die Kommission hat Autoliv und Takata bereits wegen der Teilnahme an Kartellen in Bezug auf Insassensicherheitssysteme für japanische Automobilhersteller und TRW in Bezug auf den Vertrieb von hydraulischen Bremssystemen (HBS) an Daimler und BMW belangt. </p> \n<p> Ferner hat sie bereits Geldbußen verhängt gegen Anbieter von Wälzlagern, Kabelbäumen‚ von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, Standheizungen, Generatoren und Anlassern, Klimaanlagen und Motorkühlsystemen, Beleuchtungssystemen‚ sowie Bremssystemen und Zündkerzen. 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