Absprachen: Geldbuße von 100.000 Euro gegen Navi-Hersteller
19. November 2015
Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen des deutschen Unternehmens betrafen laut Bundeswettbewerbsbehörde vertikale Preisabstimmungen der Wiederkaufspreise mit verschiedenen österreichischen Händlern.
Mit den Vereinbarungen sollte ein stabiles und lineares Wiederkaufspreisniveau erreicht werden.
Außerdem traf United Navigation Absprachen mit österreichischen Händlern über Gebietsbeschränkungen im Sinne eines Exportverbots nach Deutschland, die von Jänner 2010 bis Mai 2014 andauerten und den Produktbereich portabler Navigationsgeräte der Marke "Falk" und "Becker" betrafen.
Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Wettbewerbsbehörden reduzierte.
Die Entscheidung des Kartellgerichtes vom 8.7.2015 (25 Kt 8/15-13) ist rechtskräftig.
(Quelle: BWB)
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