Navigation
Seiteninhalt

Absprachen: Geldbuße von 100.000 Euro gegen Navi-Hersteller

Das Kartellgericht hat gegen United Navigation eine Geldbuße von 100.000 Euro wegen vertikaler Preisabstimmungsmaßnahmen mit Wiederverkäufern verhängt.
Von Redaktion
19. November 2015

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen des deutschen Unternehmens betrafen laut Bundeswettbewerbsbehörde vertikale Preisabstimmungen der Wiederkaufspreise mit verschiedenen österreichischen Händlern.

Mit den Vereinbarungen sollte ein stabiles und lineares Wiederkaufspreisniveau erreicht werden.

Außerdem traf United Navigation Absprachen mit österreichischen Händlern über Gebietsbeschränkungen im Sinne eines Exportverbots nach Deutschland, die von Jänner 2010 bis Mai 2014 andauerten und den Produktbereich portabler Navigationsgeräte der Marke "Falk" und "Becker" betrafen.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Wettbewerbsbehörden reduzierte.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes vom 8.7.2015 (25 Kt 8/15-13) ist rechtskräftig.

(Quelle: BWB)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...