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EuGH bestätigt Geldbuße von über 61 Mio. Euro gegen Toshiba

Wegen Beteiligung am Kartell für gasisolierte Schaltanlagen ist über Toshiba eine Geldbuße von 61,44 Mio. Euro verhängt worden. Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH diese Geldbuße nun endgültig bestätigt.
Von Redaktion
18. Juli 2017

Im Jahr 2007 verhängte die Kommission gegen 20 europäische und japanische Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 750,71 Mio. Euro wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) zwischen 1988 und 2004.

Die am Kartell beteiligten Unternehmen schlossen eine Vereinbarung über die weltweite Koordinierung ihrer Geschäftstätigkeit und führten eine Kontingentregelung zur Festlegung der Marktanteile ein, die jede Gruppe unter ihren Mitgliedern aufteilen konnte. Die Kommission warf den am Kartell Beteiligten ferner vor, eine nicht schriftlich festgehaltene parallele Übereinkunft getroffen zu haben, um den europäischen Markt den europäischen Unternehmen und den japanischen Markt den japanischen Unternehmen vorzubehalten.

Die gegen Toshiba und Mitsubishi Electric verhängten Geldbußen beliefen sich auf ursprünglich 86,25 Mio. Euro bzw. 113,92 Mio. Euro.

Nach der Anfechtung des Urteils durch die beiden Parteien berechnete die Kommission in der Folge die gegen Toshiba und Mitsubishi verhängten Geldbußen neu und setzte sie auf 56,79 Mio. Euro und 74,82 Mio. Euro fest. Hinzu kommt der von den beiden Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlende Betrag, den die Kommission erneut auf 4,65 Mio. Euro festgesetzt hat.

Mit Urteilen vom 19. Januar 2016 bestätigte das Gericht diese neuen Geldbußen. Da Mitsubishi gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt hat, ist die gegen Mitsubishi verhängte Geldbuße (79,47 Mio. Euro – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Toshiba zu zahlen) endgültig geworden.

Dagegen hat Toshiba gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt und die Aufhebung dieses Urteils beantragt.

In seiner Entscheidung vom 6. Juli 2017 weist der Gerichtshof das Rechtsmittel von Toshiba zurück. Damit wird auch die von der Kommission gegen Toshiba verhängte Geldbuße (61,44 Mio. Euro – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Mitsubishi zu zahlen) endgültig.

Weblink

Volltext des Urteils (Rechtssache C-180/16 P)

(Quelle: OGH)

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Redaktion

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