Milchriesen dürfen fusionieren
07. Februar 2011
Der Zusammenschluss der beiden Milchproduzenten wurde am 3. Februar vom Kartellgericht genehmigt und ist rechtskräftig. Zuvor hatten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der Bundeskartellanwalt (BKAnw) von den beteiligten Unternehmen Zusagen eine ganze Reihe von Auflagen eingeholt.
Ursprünglich hatten die BWBund der BKAnw ernste Bedenken gegen die Fusion der beiden Molkerei-Großbetriebe angemeldet. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die BWB und der BKAnw mit den Betrieben auf mehrere garantierte Maßnahmen, die die Fusion möglich machten. Unter anderem:
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Berglandmilch und Tirol Milch haben eine Garantieerklärung abgegeben, dass das aus der Fusion entstehende Unternehmen oberösterreichischen und Tiroler Milchbauern bestimmte Mengen abnimmt (Abnahmeverpflichtung).
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Berglandmilch und Tirol Milch haben einem ständigen Preismonitoring bestimmter Produkte für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zugestimmt.
Dadurch ist für Wettbewerbsbehörde und Kartellanwalt sichergestellt, dass das neue Unternehmen seine Marktposition weder auf der Einkaufs- noch auf der Verkaufsseite ausnutzen kann.
Hier finden Sie den Volltext der Auflagen.
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