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Fleischverarbeitung: Übernahmeverbot für Marktführer Tönnies

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Schlachthofbetreibers Tummel durch Tönnies untersagt.
Von Redaktion
18. November 2011

Das Bundeskartellamt hat die Fusionspläne der Schlachthofbetreiber Tönnies und Tummel, gestoppt. Bei der Beschaffung von Schlachtsauen sowie dem Vertrieb von Sauenfleisch an Fleischverarbeiter in Deutschland hat das Unternehmen Tönnies eine marktbeherrschende Stellung inne. Diese hätte sich durch den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung am Schlachthof Tummel weiter verstärkt.

Nach Angaben des Bundeskartellamts werden in Deutschland 65 Prozent aller in der EU geschlachteten Sauen zerlegt und abgesetzt. Die Tönnies-Gruppe sei das dominierende Unternehmen in diesem Bereich. „Der Zugriff auf die Erfassungs- und Schlachtmengen von Tummel hätte die Chancen für wirksamen Wettbewerb weiter verschlechtert“, begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung.
Zur Lösung der Wettbewerbsprobleme hatte Tönnies diverse Zusagen vorgeschlagen, auch auf die Sauenschlachtung am Standort Tummel wollte Tönnies vorübergehend verzichten.

Die Prüfung durch das Bundeskartellamt ergab jedoch, dass die angebotenen Zusagen die wettbewerblichen Bedenken nicht beseitigt hätten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Quelle: Bundeskartellamt

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