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Mehr Kompetenzen: Die neuen EU-Aufsichtsbehörden

Mit Anfang des Jahres befindet sich die neue europäische Aufsichtsarchitektur für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel in Kraft. Die neuen Behörden erhalten erweiterte Kompetenzen und Kontrollrechte bis hin zu direkter Weisungsbefugnis an Finanzinstitute.
Von Redaktion
23. Februar 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2011, S. 6
Die drei neuen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel haben den Status einer European Supervisory Authoritiy oder kurz ESA. Sie sind aus den bisherigen sogenannten „Level-3-Ausschüssen“ hervorgegangen und bauen auf deren Strukturen auf. Anfang des Jahres hielten EBA, ESMA und EIOPA– so die Kürzel der neuen EU-Behörden– ihre Inauguralsitzungen ab (Details siehe Abbildung 1). Die neue europäische Aufsichtsarchitektur Name Aufgabe Standort Vorgängerorganisation(Level-3...

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