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Nationalrat verschiebt Regelung über Zugriff auf Kontenregister

Staatsanwaltschaften werden erst ab 1. Oktober 2016 die Möglichkeit haben, Einschau in das Kontenregister und in Bankkonten zu nehmen.
Von Redaktion
12. Juli 2016

Mittels Initiativantrag der Koalitionsparteien hat der Nationalrat am 6. Juli 2016 ein späteres Inkrafttreten der StPO-Bestimmungen betreffend Auskunft aus dem Kontenregister und Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte festgelegt. Anlass ist die Kontenregister-Durchführungsverordnung des Finanzministers, der zufolge die Kreditinstitute den in das Register aufzunehmenden Datenbestand bis spätestens 30. September 2016 übermitteln müssen.

Werner Groiß (V) hielt fest, die Änderung sei Teil einer konsequente Umsetzung der eingeschlagenen Linie in der Reform der Strafprozessordnung und verdiene daher die Zustimmung. Johannes Jarolim (S) verwies darauf, dass in der Strafprozessordnung noch einiges zu ändern sei, etwa wenn es um die Kronzeugenregelung gehe. Erfreulicherweise habe das Justizministerium entsprechende Verbesserungen bis Herbst in Aussicht gestellt. Gisela Wurm (S) sagte, vereinfachte Kontoauskünfte seien wichtig, um gegen Korruption vorgehen zu können, die in Europa großen wirtschaftlichen Schaden anrichte.

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser griff bei diesem Punkt die Kronzeugenregelung auf. Wichtiger als die sehr technische Regelung, die heute beschlossen werde, sei es, dass dieses wichtige Instrument der Korruptionsbekämpfung erhalten bleibt. Er freue sich daher über die Ankündigung, dass diese im Herbst verlängert und verbessert werden soll. Steinhauser sah Reformbedarf etwa beim Rechtsstatus des Kronzeugen. Zu regeln sei etwa auch zivilrechtliche Aspekte, um Kronzeugen vor hohen Schadenersatzforderungen zu bewahren, die ebenfalls hemmend auf ihre Bereitschaft wirken können, mit der Justiz zu kooperieren.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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